Forderungen
zur Bewältigung der BSE- Krise
(Beschluss des 93. Ordentlichen Landesparteitages am 4./5.
Januar 2001 in Stuttgart)
1.
Das Verbot der Verfütterung von Tiermehl muss europaweit
zeitlich unbegrenzt durchgesetzt werden.
2.
Die Verbraucherschutz
und die Landwirte sind durch funktionierende Kontrollen bei der
Lebensmittelherstellung sowie bei den Mischfutterherstellern und scharfe
Sanktionsmaßnahmen, durch die Länder zu schützen. Der Aufbau einer europäischen
Lebensmittelkontrollinstanz ist zu realisieren.
3.
Die Kennzeichnung von Fleisch- und Wurstwaren muss für den
Verbraucher eindeutig sein. Falsches Etikettieren von Wurstwaren ist
unverantwortlich und muss schwer bestraft werden.
4.
Die Bundesregierung muss schleunigst die Mittel im
Bundeshaushalt zur Erforschung von BSE und Scrapie (Traberkrankheit bei Schafen)
sowie der Variante der Creutzfeld-Jacob Krankheit aufstocken. Diese Mittel
sollten u.a. der Entwicklung eines Schnelltests dienen, mit denen der
BSE-Erreger am lebenden Rind nachgewiesen werden kann.
5.
Die Forderungen des Bundeskanzlers und der Grünen nach einem
Ende der „industrialisierten Landwirtschaft“ gehen an den eigentlichen
Problemen vorbei: Pauschale Diskriminierungen so genannter „größerer
Betriebe“ sind fachlich nicht
gerechtfertigt und werden strikt abgelehnt. Qualitativ hochwertige Produkte
werden in landwirtschaftlichen Betrieben unabhängig von ihrer Betriebsgröße
hergestellt. Sie sind Ergebnisse der Produktionsmethoden, der Qualifikation des
Landwirts und der eingesetzten Betriebsmittel. Bisher wurden ausschließlich in
bäuerlichen Familienbetrieben BSE- Erkrankungen festgestellt.
6.
Gleichzeitig müssen die Chancen für die heimische
Landwirtschaft, das Fleischerhandwerk, die Ernährungswirtschaft und Gastronomie
durch regionale Herkunftszeichen, wie z. B. das Herkunfts- und Qualitätszeichen
in Baden-Württemberg, (HQZ) genutzt und ausgebaut werden.
Erzeugergemeinschaften, die sich mit der Produktion und Vermarktung regionaler
Produkte beschäftigen, müssen zusätzlich gefördert werden.
7.
Das Abschlachten des gesamten Viehbestandes bei einem
erkannten BSE-Fall ist nicht notwendig und ist sofort aufzugeben!