B e s c h l u ß
des 92. Ordentlichen Landesparteitages
am 5. Januar 2000 in Stuttgart

 

BILDUNGSPOLITIK

 

Landeszuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft

Die F.D.P. Baden-Württemberg strebt für die laufenden Zuschüsse des Landes an die Schulen in freier Trägerschaft eine Neuregelung nach folgenden Grundsätzen an:

  1. Die Schulen in freier Trägerschaft sollen weiterhin gesetzlich geregelte Kopfbeträge erhalten, über die sie für ihren Schulbetrieb frei verfügen können. Aber

  2. Künftig sollen die Schulen in freier Trägerschaft pro Schüler und Jahr einen Kopfbetrag in Höhe von 80% der vergleichbaren laufenden Kosten erhalten, die pro Schüler und Jahr an Schulen in staatlich-kommunaler Trägerschaft anfallen.

  3. Die Entwicklung der Bemessungsgrundlage jeder Schulart ist dem Landtag regelmäßig darzulegen - spätestens ein Vierteljahr vor der Einbringung jedes Landeshaushalts. Dabei sind die Berechnungsmethode und die das Berechnungsergebnis begründenden Einzelzahlen offenzulegen.

  4. Bemessungsgrundlage sind 100% der laufenden Aufwendungen des Landes für einen Schüler in einer entsprechenden Schule in staatlich-kommunaler Trägerschaft - einschließlich Beihilfen und Pensionen. Dabei sind die laufenden Aufwendungen der Kommunen in Höhe der Sachkostenbeiträge aus dem kommunalen Finanzausgleich zu berücksichtigen. Abschläge wegen unwirtschaftlicher Schulgrößen im staatlich-kommunalen Bereich werden nicht gemacht

  5. Im Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft ist zu regeln, dass die Schulen 80% der jeweils aktuellen Bemessungsgrundlage ihrer Schulart erhalten.