B e s c h l u ß
des 92. Ordentlichen Landesparteitages
am 5. Januar 2000 in Stuttgart

 

VERKEHRSPOLITIK

 

Liberale Vorstellungen für eine haushaltsergänzende Verkehrswegefinanzierung

Die Liberalen in Baden-Württemberg stellen fest:

  1. Angesichts der, sich auch in absehbarer Zukunft nicht grundlegend bessernden, äußerst kritischen Gesamtsituation der Verkehrswegefinanzierung über die öffentlichen Haushalte sind dafür neue Konzepte und Maßnahmen, insbesondere bei der Mobilisierung privater Geldgeber, aber auch der aktive Einsatz einer nutzungsgerechten Gebührenfinanzierung, notwendig und vordringlich.
  2. Seit Jahren sind im Bundeshaushalt die für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur, für den Um- und Ausbau sowie für den Neubau von Bundesfernstraßen bereitgestellten Wirtschaftsmittel nicht mehr ausreichend, um den Erhalt sowie die maßvolle Erweiterung und vor allem für die betriebliche Instandhaltung der Verkehrswege zu gewährleisten.
  3. In Baden-Württemberg hat der Finanzierungsrückstau gerade im Bundesfernstraßenbau, aber auch für die Bundesschienenwege, bedrohliche Ausmaße angenommen.
  4. Die sich daraus ergebenden Probleme für die Verkehrswirtschaft und die Bürger gefährden die Wirtschaftskraft, die Wirtschaftsleistung und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Die Landesregierung Baden-Württemberg wird daher aufgefordert, im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzutreten, dass

  1. das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz umgehend dahingehend novelliert wird, dass die bisher sehr engen Kriterien (Passstraßen, Brücken usw.) sachgerecht erweitert werden, um auch die Finanzierung von anderen Streckenabschnitten mit deutlich positiver Wirkung auf Verkehrsfluss und Immissionsentlastung durch privates Engagement zu ermöglichen und zu fördern;
  2. die knappen Mittel des Bundeshaushalts im Rahmen von Modellen der privat-öffentlichen Partnerschaft (PPP-Modelle) vermehrt und schwerpunktmäßig zur Anschub- und Basisfinanzierung von Neubau- und Ausbaumaßnahmen der Verkehrsinfrastruktur eingesetzt werden, um diese Maßnahmen durch die Zusatzfinanzierung privater Geldgeber überhaupt zu ermöglichen
  3. die in der Vergangenheit mehrfach praktizierte private Vorfinanzierung - wegen der damit festgeschriebenen Vorbelastung durch Refinanzierung für eine lange Folge von Haushaltsjahren - aufgegeben bleibt und untersagt wird;
  4. sie alle Möglichkeiten prüfen lässt und vertritt, die dazu beitragen können, die desolate Finanzierungssituation im Verkehrswegebereich nachhaltig zu verbessern, z. B. durch gesetzlich festgelegte Finanzquellen zu Lasten bestimmter Einnahmetatbestände.
  5. die Gesamtbelastung der Straßenverkehrsteilnehmer durch die vorgenannten Maßnahmen nicht steigt; mittelfristig ist auf eine Senkung dieser Belastung hinzuwirken.

Der F.D.P./DVP Landesverband Baden-Württemberg erwartet von der Bundespartei und von der Bundestagsfraktion, dass sie die vorstehenden Überlegungen und Forderungen in ihre eigenen Überlegungen einbeziehen und mit hoher Priorität in der politischen Diskussion vertreten.