Innovation in der Familienpolitik - 8 Punkte für die Familie

(Beschluss des 91. Ordentlichen Landesparteitages am 4. Juli 1999 in Balingen)

In den westlichen Industriegesellschaften der 50er und 60er Jahre stand die Familie im Interesse der Politik. In der Bundesrepublik Deutschland wurde sie im Grundgesetz verankert und unter den besonderen Schutz des Staates gestellt, im Alltag war sie das anerkannte und allgemein angestrebte Lebensmodell. Sie galt als notwendig für das Funktionieren von Staat und Gesellschaft.

In einer stetigen Entwicklung machte der Staat immer mehr die Individuen zu Empfängern seiner Gaben und nicht die Familien, zu denen sie gehören. Auch hat sich das Bild der traditionellen Familie gewandelt; immer mehr junge Menschen wachsen in sogenannten Patchwork-Familien auf oder werden von einem Elternteil, oder den Großeltern erzogen. Liberale Familienpolitik spricht Familien und Verantwortungsgemeinschaften in gleichem Maße an und gibt zeitgemäße Antworten auf die drängenden Fragen der Menschen, die sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern.

Die Lage der Familien in Deutschland ist im Zuge dieser Entwicklung in den letzten beiden Jahrzehnten immer schwieriger geworden. Das Wohlstandsgefälle zwischen Familienhaushalten mit Kindern und Haushalten ohne Kinder nimmt zu.

Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die Sozialhilfequote von Familien mit Kindern stärker gestiegen ist, als bei Ehepaaren ohne Kindern. Diese Quote ist in Baden-Württemberg zwischen 1985 und 1995 bei Ehepaaren ohne Kinder von 0,4 auf 0,9 %, bei Ehepaaren mit Kindern von 0,6 auf 2,0 % und bei alleinerziehenden Frauen sogar von 14,8 auf 22,2 % gestiegen.

Die Möglichkeiten für Familien, durch eigene Leistungen zu erzielen, werden auch durch fehlende Kinderbetreuungsangebote entscheidend behindert.

Wir müssen in Deutschland bei der sozialen Sicherung in viel größerem Ausmaß als bisher auf selbstbestimmte Eigenvorsorge der Menschen setzen. Bei dieser Diskussion wird jedoch häufig unterschlagen, dass die Entscheidung für Kinder und für die Familie ein wichtiger Beitrag zur privaten Eigenvorsorge ist.

 

Weiterhin wird immer öfter der sich abzeichnende demographische Wandel hin zu einer alternden Gesellschaft beklagt. Dabei wird häufig übersehen, dass gerade auch in diesem Zusammenhang die Familie als demographischer Stabilisator gesellschaftlicher Unterstützung bedarf.

 

Diese materiellen Fragen führen dazu, dass die Entscheidung für ein Kind zunehmend häufiger als unbezahlbarer "Luxus" angesehen wird. Denn laut dem

10. Kinder- und Jugendschutzbericht summieren sich die durchschnittlichen Versorgungs- und Betreuungsleistungen von Eltern für ein zum Beispiel 1983 geborenes Kind über 18 Jahre hinweg – nach sehr vorsichtigen Schätzungen – auf 306.000,-- DM. Der selbe Bericht kommt zum Schluss, dass das Pro-Kopf-Einkommen bei Paaren mit einem Kind durchschnittlich 64 %, bei Paaren mit zwei Kindern nur

54 % des Pro-Kopf-Einkommens der kinderlosen Paare im Jahre 1996 betrug.

An der gesellschaftlichen Unterstützung für Familien mangelt es jedoch auch jenseits der materiellen Fragen. Noch immer haben Familien mit Kindern auf dem Wohnungsmarkt größere Schwierigkeiten, eine geeignete Wohnung zu finden. Es gibt kaum eine Frage des Zusammenlebens mit Kindern, die nicht schon vor Gerichten streitig ausgetragen wurde, sei es der an die Wohnbebauung angrenzende Spiel oder Sportplatz, der "Kinderlärm" am Urlaubsort oder das Betreten des Rasens in Wohnanlagen durch Kinder.

Das viel zu hohe Ausmaß an Gewalt gegenüber Kindern, entweder durch Dritte oder innerhalb häufig überforderter Familien ist vielfach Anlass für einen allgemeinen Aufschrei des Entsetzens. Diese Gewalt wird aber viel zu selten als Herausforderung zum Handeln für die Gesellschaft insgesamt begriffen.

Diese Beispiele haben eines gemeinsam: Sie belegen, dass die Familienpolitik in Deutschland in die Krise geraten ist.

Deshalb brauchen wir eine grundlegende "Innovation der Familienpolitik". Dabei sind nahezu sämtliche Politikbereiche betroffen. Es geht darum, durch gezielte Maßnahmen die Bedingungen für eine "Entscheidung für die Familie" zu verbessern und bei vielen staatlichen Maßnahmen eine "Familienfolgenabschätzung" vorzunehmen.

Familien sind eine wichtige Grundlage gesellschaftlicher Orientierung, Stabilität und Wertevermittlung. Liberale Familienpolitik setzt darauf, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig durch eine Stärkung der Familien zu fördern.

Ziel muss es deshalb sein, den Familien bessere Entfaltungsmöglichkeiten und damit bessere Zukunftschancen zu eröffnen. Liberale Familienpolitik will jungen Menschen Mut machen, sich wieder für die Familie zu entscheiden.

 

Dabei darf die "Innovation der Familienpolitik" nicht zu einem Zurückdrehen der erreichten Erfolge bei der Gleichberechtigung der Geschlechter führen. Vielmehr müssen die Anstrengungen darauf gerichtet werden, dass der Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Entscheidung für die Familie beim individuellen und selbstbestimmten Lebensentwurf für Mütter und Väter in gleicher Weise vereinbar gemacht werden.

 

Diese Zielsetzungen sind die Grundlage des folgenden Programms "8 Punkte für die Familie", das die F.D.P./DVP Baden-Württemberg für eine neue Familienpolitik fordert.

  1. Soziale Absicherung der Familien
  2. Berücksichtigung der Kindererziehung beim demographischen Faktor in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Aus demographischen Gründen wird der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung noch über Jahrzehnte hinaus steigen. So wird der sog. Altenquotient (Verhältnis der Anzahl der Personen über 60 Jahre zur Anzahl der Personen von 20 bis 59 Jahren),der sich 1996 auf 37 % belief, bis zum Jahr 2030 auf 68 bis 73 % ansteigen. Diese Entwicklung macht eine demographische Komponente hinsichtlich der umlagenfinanzierten Rente unumgänglich. Dies muss den Versicherten ehrlicherweise gesagt werden, damit sie durch private Eigenvorsorge einen Ausgleich schaffen können.

    Der demographische Rentenabschlag muss nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden, da Kindererziehung ein Beitrag zur Eigenvorsorge und zur demographischen Stabilisierung ist, und Familien mit Kindern in weit geringerem Ausmaß als Versicherte ohne Kinder zu weiterer Eigenvorsorge befähigt sind.

    Berücksichtigung der Kindererziehung in der Beamtenversorgung

    Auch in der Beamtenversorgung werden weitere Einschränkungen bei den Pensionsansprüchen aus demographischen Gründen kaum vermeidbar sein. Deshalb müssen auch Beamte mehr als bisher für ihre private Altersvorsorge tun. Dabei kann und muss von Beamten ohne Kinder verlangt werden, höhere Eigenleistungen für ihre Altersvorsorge zu erbringen als bei Beamten mit Kindern.

    Deshalb sollten sich die maximalen Pensionen in einer Bandbreite von 65 bis 75% des Einkommens, gestaffelt nach Kinderzahl, bewegen.

    Aufbau eigenständiger Versorgungsansprüche von Frauen

    In der Vergangenheit war die Alterssicherung von Frauen, die Kinder erzogen haben, oft unzureichend und entspricht nicht den Leistungen, die die Mütter erbracht haben. Deshalb müssen alle Spielräume genutzt werden, um Kindererziehungszeiten von Müttern und Vätern, die Erziehungsleistungen erbringen, noch besser bei der Altersversorgung zu berücksichtigen. Da es sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, müssen die entsprechenden Ausgaben aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden.

     

    Stärkere Berücksichtigung von Familien bei der Hinterbliebenenversorgung

    Bei der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei Beamten müssen die eingesetzten Mittel stärker auf Familien konzentriert werden. Anderen Personengruppen ist zumutbar, in stärkerem Maß als bisher private Eigenvorsorge zu treffen.

  3. Familienfreundliche Steuerpolitik
  4. Durchsetzung einer echten Steuerreform, die der Tatsache Rechnung trägt, dass durch die gesellschaftlichen Veränderungen immer mehr Kinder in sogenannten Patchwork-Familien aufwachsen bzw. von einem Elternteil alleine erzogen werden. Das traditionelle Bild der Familie aus Vater, Mutter, Kind bzw. 2 Kindern trifft in weiten Teilen nicht mehr die Realität.

    Arbeitslosigkeit ist nach wie vor das größte Risiko für die Familien. Deshalb ist eine Steuerpolitik notwendig, die mehr Beschäftigung schafft.

    Eine echte Steuerreform muss die (Grenz)Steuersätze für Unternehmen und für die Erwerbstätigen über alle Einkommensgruppen hinweg spürbar senken. Auf diese Weise müssen die Bereitschaft zu Investitionen in Arbeitsplätze gestärkt sowie die Leistungsanreize und die Kaufkraft der Beschäftigten verbessert werden. Dabei muss es schon ab 1999 zu einer echten Nettoentlastung der Steuerzahler kommen. Nur mit einer solchen beschäftigungsorientierten Steuerpolitik lässt sich ein nachhaltiger Abbau der Arbeitslosigkeit erreichen.

    Das bisherige "Ehegattensplitting" soll aufkommensneutral zu Gunsten eines modifizierten "Familiensplittings" umgewandelt werden. Nicht die Tatsache der Eheschließung soll das Kriterium der Sonderbehandlung sein, sondern die Tatsache, ob in einem Haushalt Kinder erzogen bzw. Verwandte gepflegt werden.

    Moderne Familienpolitik muss zur Kenntnis nehmen, dass der Anteil von Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil immer mehr zunimmt. So gibt es in Westdeutschland in 15,7 % der Familien mit Kindern unter 18 Jahren nur ein Elternteil. In Ostdeutschland liegt dieser Anteil sogar bei 25,9 %. Dies wird im Einkommen- steuerrecht nicht hinreichend berücksichtigt. So können Alleinerziehende für jedes Kind zwar einen Haushaltsfreibetrag in Höhe von 5.616 DM jährlich und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Der unterhaltsverpflichtete Elternteil kann seine Unterhaltspflicht bis zu einer Obergrenze von der Bemessungsgrundlage abziehen.

    Dieses System führt dennoch dazu, dass schon bei mittleren Einkommen die Steuerlast der Alleinerziehenden höher ist als bei Zwei-Eltern-Familien mit dem- selben Familieneinkommen und denselben Kinderbetreuungskosten. So hat eine Alleinerziehende mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 DM (nach Haushaltsfreibetrag) gegenwärtig Einkommensteuer (incl. Soli-Zuschlag) in Höhe von 15.200 DM zu zahlen, während die vergleichbare Zwei-Eltern-Familie auf eine Steuerlast von 13.700 DM kommt. Dieses Ergebnis wird den besonderen Erschwernissen, aber auch den besonderen Leistungen von Alleinerziehenden nicht gerecht.

    Deshalb muss auch bei Alleinerziehenden das längst überfällige Splittingverfahren eingeführt werden, das deren steuerliche Benachteiligung beseitigt.

    Das heißt konkret: rasche Einführung des Steuersplittings für Alleinerziehende.

  5. Bündelung der familienpolitischen Transferleistungen in einem besonderen Familiengeld
  6. Um die in Punkt 1 und 2 genannten Forderungen im Sinne einer Zusammenführung von Steuer- und Sozialtransfersystematik zu bündeln, schlagen wir die Einführung eines Familiengeldes vor. Kernpunkt ist die Zusammenführung aller familienpolitischen Leistungen in einem sogenannten Familiengeld analog dem von uns seit langem geforderten Bürgergeldsystem: Sozialleistungen wie Kindergeld, Bundes- und Landeserziehungsgeld oder – im Bedarfsfall Leistungen der Sozialhilfe – sollen in dieser allen Familien zustehenden Zuwendung gebündelt werden – der Umfang des Anspruchs muss sich an dem tatsächlichen Versorgungs- und Betreuungsbedarf von Eltern orientieren; das Bundesverfassungsgericht hat dazu mit den in seinen Familienurteilen geforderten Freibeträgen eine Vorgabe gemacht.

    Denjenigen, deren Einkommen unterhalb der Freibeträge bleibt, soll das Familiengeld ausbezahlt werden, für die anderen, deren Einkommen der Steuerpflicht unterliegt, beginnt die Steuerpflicht erst oberhalb der Freibetragsgrenze.

  7. Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter
  8. Entwicklung "familientauglicher" Arbeitszeitmodelle im Rahmen eines Bündnisses für Arbeit

    Zur Verbesserung der Einkommenschancen von Familien ist es notwendig, verstärkt Arbeitszeitmodelle zu entwickeln, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familien für Mütter und Väter erlauben. Dabei sind insbesondere Arbeitszeitmodelle erforderlich, die eine flexible zeitliche Verteilung der Arbeitsleistung erlauben. Außerdem sind viel mehr Teilzeitangebote notwendig, die mit vorhandenen oder zu schaffenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten harmonieren.

    Die Ausweitung solcher flexiblen und familientauglichen Arbeitszeitformen sollte eines der herausragenden Themen eines "Bündnisses für Arbeit" werden.

    Unterstützung von Telearbeit

    Durch die enormen Fortschritte der Informationstechnologie werden sich künftig großem Umfang neue Beschäftigungsfelder im Bereich der Telearbeit auftun. Dies bedeutet auch eine große Chance für Familien, da auf diese Weise Arbeitsplätze entstehen werden, bei denen sich Familie und Beruf besser in Einklang bringen lassen als mit traditionellen Arbeitsformen.

    Deutschland hat im Bereich der Telearbeit gegenüber Ländern, wie etwa Großbritannien einen großen Nachholbedarf. Dies ist eine große Herausforderung auch für die Politik. Deshalb sollten Modellversuche durchgeführt werden, um die Telearbeit weiter voranzubringen.

    Zugleich müssen die geeignete Weiterbildungsangebote entwickelt werden, um das notwendige Knowhow für Telearbeit zu schaffen.

    Wiedereinführung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in der bis zum 31.3.99 geltenden Form. Die sog. 630MarkJobs, bieten für Familien, Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden wichtige und flexible Möglichkeiten, das Familieneinkommen aufzubessern. Ihre Einschränkung durch zusätzliche Belastungen zeigt gerade auch familienpolitisch kontraproduktive Auswirkungen. Die Beibehaltung der 630Mark-Jobs ist auch eine Chance, für Familien Spielräume für mehr Eigenvorsorge zu eröffnen.

  9. Kindergarten - Schule - Ausbildungsreife - Studium
  10. Soziales Lernen auch in Kinderbetreuungsformen außerhalb der Familie gewinnt immer stärker an Bedeutung und stellt eine Bereicherung zu den traditionellen Einrichtungen dar. Vom gemeinsamen Mittagessen, profitieren insbesondere auch Kinder aus Ein-Kind-Familien. Die Einrichtung von Betreuungsformen mit Mittagstisch ist für die Familien in mehrfacher Weise von großem Nutzen.

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    Zudem ist die Ausweitung der ganztägigen Kinderbetreuungsangebote an Kindergärten, Kindertagesstätten, bei Tagesmüttern und die Einführung einer verbindlichen Halbtagesschule mit festen Unterrichtszeiten eine zentrale Herausforderung zur Verbesserung der Einkommenschancen von Familien.

    Die beruflichen Perspektiven ihrer Kinder zählen zu den größten Sorgen der Familien. Gleichzeitig ist es unbestritten, dass es in Zukunft immer weniger Arbeitsplätze für Personen ohne berufliche Qualifikation geben wird.

    Deshalb ist es unerlässlich, dass den Jugendlichen ein ausreichendes Ausbildungsangebot zur Verfügung gestellt wird. Dabei müssen die Unternehmen in den kommenden Jahren noch mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, um dem Anstieg der Schulabgängerzahlen gerecht zu werden. Hierzu zählen auch die Unternehmen mit ausländischen Betriebsinhabern.

    Neue Ausbildungsberufe mit entsprechender praxisorientierter Ausrichtung müssen entwickelt werden, um vor allem auch die Qualifizierungschancen für theorieschwache Jugendliche zu verbessern.

    Lernbehinderten Jugendlichen soll eine sozialpädagogische Begleitung in den Jahren der Ausbildung als unterstützende Eingliederungshilfe in das Berufsleben angeboten werden.

    Die Handhabung von Informationstechnologien wird zukünftig zu den Grundkulturtechniken gehören, wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Junge Menschen sollen lernen, mit der ihnen angebotenen Informationsflut richtig und sinnvoll umzugehen. Die Grundlagen für Medienkompetenz müssen bereits im Vorschulalter gelegt werden, zum Beispiel durch interaktive Lernprogramme. Lernen für die Informationsgesellschaft und Lernen mit den Mitteln der Informationsgesellschaft sollte bereits in den Schulen beginnen. Die Schulen müssen hierfür mit den notwendigen Anlagen ausgestattet sein, Schulnetze sollen aufgebaut und bestehende Schulnetze sollen kostenlos benutzt werden können. Die Erziehung zum bewussten Umgang mit den Medien, also z.B. mit Internet oder auch mit Fernsehen, Hörfunk und Printmedien, kann nicht früh genug beginnen.

    Überarbeitung der Bildungspläne "vom Wissen zum Können", um eine sinnvolle Verkürzung der Schulzeit zu erreichen. Dies fördert die Berufschancen der Jugendlichen auf europäischer Ebene, da sie bisher deutlich später ins Berufsleben eintreten als ihre europäischen Konkurrenten.

    Die Chance auf ein den Begabungen entsprechendes Studium muss für alle Einkommensgruppen möglich sein. Einen sozialen Numerus Clausus darf es nicht geben. Deswegen müssen verlässliche Finanzierungsmöglichkeiten für Studierende geschaffen werden.

  11. Wohnen
  12. Jungen Familien Wohneigentum zu ermöglichen, ist ein besonderes Anliegen, denn eine kluge Eigentumspolitik ist ein Stück Familienpolitik

    Die Bildung von Wohneigentum erhöht die Lebensqualität, gibt Sicherheit für die Zukunft und entlastet den Wohnungsmarkt. Mit dem Eigenheimzulagengesetz, dem verbesserten Baukindergeld und der Förderung des Bausparens sind hier in den letzten Jahren bereits entscheidende Schritte getan worden. In den neuen Ländern sind Wohnungsneubau und die Modernisierung des Wohnungsbestandes ein Erfolg der Wohnungspolitik.

    Der traditionelle soziale Wohnungsbau hat erhebliche Mängel, z.B. 22 % Fehlbelegungen in Baden-Württemberg, viel zu hohe Kosten, ungenügende Flexibilität etc.! Notwendig ist eine Umsteuerung mit dem Ziel, den sozialen Skandal der massenhaften Fehlbelegung zu beenden und über marktwirtschaftliche Anreize, das Zusammenwirken von privaten Vermietern und den Kommunen zu fördern und denen, die Hilfe brauchen unter anderem durch ein angepasstes Wohngeld, unbürokratisch einen bezahlbaren Wohnraum zu beschaffen.

  13. Familienfreundliches Wohnumfeld in der Kommune
  14. Da es meist die mit der Erziehung und Betreuung der Kinder beauftragten Familienmitglieder sind, die täglich lange "Wegeketten" innerhalb der Städte und Gemeinden zurücklegen, sind kurze, barrierefreie Wege, insbesondere für Menschen mit Kinderwägen und Rollstühlen ein wichtiger Beitrag zur Erleichterung im Alltag.

    Niederflurbusse, die Förderung des Öffentlichen Nachverkehrs (ÖPNV) bei gleichzeitiger effizienter Nutzung des Individualverkehrs durch Fahrgemeinschaften, Carsharing etc. tragen zu mehr Mobilität von Familien bei.

    Erhöhung der Verkehrssicherheit

    Der Straßenverkehr ist gerade in Wohnbereichen eine große Gefahrenquelle für Kinder. Es müssen Anreize geschaffen werden, um die Verkehrssicherheit gerade für Kinder zu erhöhen und durch ausgewiesenen Spielstrassen, den Kindern wieder das Spielen vor der Haustüre zu ermöglichen.

  15. Familie und Gewalt

Ist das Leben in der Familie für Frauen, Männern und Kindern aufgrund körperlicher und psychischer Gewalt unerträglich geworden, müssen sie einen Zufluchtsort finden können.

Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der Ursachen von Gewalt in der Familie muss gefördert werden.

Die Errichtung und Erhaltung verwalteter öffentlich geförderter Häuser für Frauen und Kinder, die aufgrund ihrer häuslichen Verhältnisse Schutz und Zuflucht suchen, muss weiterhin gewährleistet werden.

Die medizinische, rechtliche und psychologische Betreuung ist auf Dauer sicherzustellen, auch in der oft notwendigen Nachbetreuung dieser Frauen und Kinder in und außerhalb ihrer Familien nach Verlassen der Schutzhäuser. Grundsätzlich müssen jedoch Wege gefunden werden, die analog dem österreichischen Modell ("Go-Order") dafür Sorge tragen, dass der Täter und nicht das Opfer bzw. die Opfer den Wohnraum verlassen müssen.