Harmonisierung der Rüstungsexportbestimmungen in der EG

(Beschluss des 84. Ordentlichen Landesparteitages am 5. Januar 1994 in Stuttgart)

Es muss verhindert werden, dass die deutschen Rüstungsexportkontrollbestimmungen durch Rüstungskooperation im Rahmen des europäischen Binnenmarktes umgangen werden können. Die F.D.P. fordert eine schnelle Harmonisierung der Rüstungsexportpolitik der EG auf möglichst eingeschränktem Niveau. Dies ist eine wirksame Kontrolle des Exports von sowohl militärisch als auch zivil verwendbaren Gütern, sowie von in Kooperation hergestellten Rüstungsgütern unerlässlich. Die Kontrollorgane sind so auszustatten, dass die notwendigen Prüfungen zügiger durchgeführt werden können, damit der Export von als unbedenklich erkannten Waren nicht unnötig beeinträchtigt wird.