Neue Regierungskonferenz

(Beschluss des Landeshauptausschusses am 18. Oktober 1997 in Freiburg)

Nach Meinung der F.D.P. sind die Größe der EG-Kommission, die Stimmverteilung im EU-Ministerrat und zu weitgehende Einstimmigkeitserfordernisse, sowie die noch unzureichenden Rechte des Europäischen Parlaments gravierende Hindernisse für die Aufnahme weiterer Staaten in die EU. Insbesondere darf nicht jeder EU-Staat einen Kommissar beanspruchen dürfen.

Zur Lösung dieser Fragen fordert die F.D.P., bei der EU-Regierungskonferenz zur Erweiterung zeitgleich auch die notwendigen institutionellen Reformen zu beschließen.