Reformpapier des
baden-württembergischen Landesvorsitzenden
und stellvertretenden Bundesvorsitzenden der F.D.P.

Dr. Walter Döring MdL

zu:

"Reform des Wohlfahrtstaates
- gegen eine Vollkasko-Mentalität"

"Vom Wohlfahrtsstaat zum marktwirtschaftlichen Sozialstaat - Keine staatliche Leistung ohne
Gegenleistung"

"Bekämpfung der Sozialkriminalität"


Sperrfrist: 23. Juli 1999, 10.00 Uhr



I. Prolog

Die Krise des Sozialstaates zeigt sich am deutlichsten in der katastrophalen Lage der Staatsfinanzen. Die Ausgaben für den Sozialstaat 1997 entsprachen in etwa einem Drittel der volkswirtschaftlichen Gesamtleistung Ost- und Westdeutschlands. Jede 3. Mark (34 % vom Sozialprodukt) in unserem Staat wird für "Soziales" ausgegeben. Die Summe aller Sozialleistungen hat 1997 über ca. 1,3 Billiarden DM betragen, damit führt die Bundesrepublik Deutschland in der "Sozialen Weltmeisterschaftsstatistik".

"Die Krise des Sozialstaates ist keine reaktionäre Erfindung", schrieb Peter Lohauß 1996 in der Zeitschrift Kommune. Es sei in der jetzigen Situation unverantwortlich, die politische Auseinandersetzung an der Alternative "Abbau oder Verteidigung des Sozialstaates" festzumachen.

Keine Regierung hat heute die Möglichkeit, zu den sozialen Zuständen der 70er Jahre zurückzukehren. Keine Prämisse der sozialen Sicherung, kein Grundsatz, besitzt heute noch unangefochten Gültigkeit. Von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zur Umlagefinanzierung des Alterseinkommens, vom Niveau der Sozialhilfe bis hin zum Flächentarifvertrag sind die bisherigen Selbstverständlichkeiten des bundesrepublikanischen Sozialstaates quer durch alle Lager in Frage gestellt.

Festzustellen ist, dass Kritiker wie Verteidiger bemerkenswert ratlos sind, welche Folgen denn der allseits beschworene Um- oder Abbau unseres Sozialstaates haben wird. Diese Krise trifft den Kern unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses.

Allen Akteuren der politischen Diskussion ist längst klar: Der Sozialstaat ist ein recht undurchsichtiger und bürokratischer, in vielem auch ungerechter, unpersönlicher Verteilungsmechanismus geworden. Der ausgebaute Sozialstaat stiftet weder Identität noch Solidarität. Den Bürgern des ausgebauten Sozialstaates entgleitet allmählich die Erkenntnis, dass das Lebensniveau der Mehrheit ganz wesentlich vom Sozialstaat gestaltet wird.

So verwundert es auch nicht, dass der Sozialstaat inzwischen derart ausgeweitet wurde, dass heute auch breite Schichten mit mittleren Einkommen zu Nutznießern der sozialen Sicherungssysteme geworden sind. Der Sozialstaat ist nicht mehr nur auf besonders schwache Randgruppen und Bedürftige ausgerichtet. Er ist längst zu einem Transferstaat geworden mit dem Ziel der Umverteilung nicht von den Reichen zu den Armen, sondern von Menschen mit vergleichbarem Lebensstandard untereinander.

Ursache dafür ist die Tatsache, dass in der Vergangenheit in der Sozialpolitik mehr auf Quantität (für möglichst viele Menschen möglichst viele soziale Leistungen; 155 Sozialleistungen, die von 38 Behörden verteilt werden) gesetzt wurde und nicht auf Qualität (gezielter Einsatz für Randgruppen und Bedürftige).

Bei einer EMNID-Umfrage vom 09.07.1999 wurden für die Politik folgende wichtige Problembereiche in der Bevölkerung gesehen:

Arbeitslosigkeit 84 %
Steuern 75 %
Soziales 56 %
Renten 54 %
Ausländer 52 %
Wirtschaft 50 %
Gesundheit 48 %
Schulden 43 %

Unter den acht zentralen Problembereichen der Politik wurden mit "Soziales", "Renten" und "Gesundheit" bereits die wichtigsten Anliegen des Sozialstaates angesprochen. Offenbar ist dem Bürger durchaus bewußt, dass sich der Sozialstaat in einer erheblichen Krise befindet und die Bewältigung der daraus resultierenden Probleme ein wichtiges Anliegen der Politik sein muss.

II. Die Vollkasko-Gesellschaft

Der allgegenwärtige Versorgungs- und Wohlfahrtsstaat hat zu Mentalitäten geführt, die inzwischen fast alle Lebensbereiche unserer Gesellschaft durchdringen. Der Glaube an die totale Sicherheit und das Sinken der Risikofreudigkeit entzieht langsam aber sicher der marktwirtschaftlichen Ordnung jene mentale Grundlage, ohne die sie auf Dauer nicht mehr existieren kann. Der Alltag jedes Bürgers liefert immer neue Beispiele für jene Vollkasko-Mentalität, die den geistigen Überbau des Wohlfahrtsstaates abgibt.

Bei einer 1991 erhobenen Allensbacher Umfrage, bei der danach gefragt wurde, "was man im Leben wichtig und erstrebenswert finden kann", rangierte in Deutschland an erster Stelle "Sicherheit, Geborgenheit". 70 % der Befragten in den alten und 76 % der Befragten in den neuen Bundesländern gaben diese Antwort. Dagegen nannten beispielsweise nur 35 % bzw. 41 % einen möglichen "sozialen Aufstieg" als "wichtig und erstrebenswert". Auch andere Qualitäten wie "Freiheit und Unabhängigkeit" oder "Leistungsbereitschaft" traten hinter dem Streben nach Sicherheit zurück. So verwundert es nicht, dass es in Deutschland Kranken-, Haftpflicht-, Hausrats-, Lebens- und Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeit-, Unfall-, Rechtsschutz-, spezielle Glasbruch- und Computerversicherungen gibt.

Die Vorstellung von der totalen Sicherheit ist eine Erscheinung, die auch in anderen Wohlfahrtsstaaten (z.B. in Schweden, Dänemark) zu beobachten ist. Die staatliche Absicherung in vielen Lebensbereichen führt nicht etwa zur Beruhigung, sondern läßt die Tatsache als beunruhigend erscheinen, dass es immer noch Lebensbereiche gibt, die sich dieser Absicherung entziehen. Insofern erschien die Pflegeversicherung als durchaus konsequente Ergänzung anderer sozialer Absicherungssysteme.

Sicherheitswahn und Risikophobien lähmen die Eigeninitiative der Menschen. Sie sind für ein marktwirtschaftliches System kontraproduktiv. Für ein marktwirtschaftliches System ist gerade der Wagemut von selbständigen Unternehmern ausschlaggebend, der nicht nach Sicherheit strebt, sondern nach neuen wirtschaftlichen Chancen.

Was bleibt: Das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit. Die Verwirklichung der Utopie der totalen Sicherheit führt zu Eliminierung von Freiheitsräumen, die Beseitigung von Risiken des Lebens geht mit der Beseitigung von Lebenschancen einher.

Auf dieses Spannungsverhältnis hat bereits der liberale Theoretiker Friedrich A. Hayek in seinem 1944 erstmals erschienen Klassiker "Der Weg zur Knechtschaft" hingewiesen. Das übertriebene Sicherheitsstreben habe "im Lauf der Zeit zu einer ständig wachsenden Umwandlung der Gesellschaft geführt". Es gebe im Prinzip nur zwei Arten der Gesellschaftsordnung: "Entweder hat das Individuum sowohl die Entscheidung und das Risiko, oder beides ist ihm abgenommen."

III. Zerstörung des Sozialstaates

Die akute Krise des Wohlfahrtsstaates kann auf keinen Fall dadurch überwunden werden, dass auf der einen Seite Leistungen gekürzt und auf der anderen Seite die Einnahmen des Staates durch eine Erhöhung von Steuern und Abgaben gesteigert werden.

Eine dauerhafte Lösung davon ist aber aus drei Gründen nicht zu erwarten.

  1. Das erste Argument ist, dass die meisten Versuche zur Kürzung unbezahlbar gewordener sozialer Leistungen zu Lasten derjenigen vorgenommen werden, die politisch und sozial am schwächsten sind. Während die Gruppe, hinter denen kampfstarke Interessensgruppen stehen, ihren Besitzstand in der Regel verteidigen können oder zumindest weit besser davon kommen, als die noch nicht organisierten Empfänger sozialer Leistungen. Das bedeutet in aller Regel aber auch, dass ausgerechnet bei denen gekürzt wird, die in besonders starkem Maße auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Hierzu zählen z.B. langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger, Strafgefangene, Langzeitarbeitslose und Obdachlose.

  2. Der zweite Grund für die im Wohlfahrtsstaat inne wohnende Tendenz zur Selbstzerstörung durch unsystematische Kürzungen bei den Leistungen ist, dass diejenigen, die das alles mit ihren Steuern und Abgaben finanzieren sollen, sich bemühen, ihre Taschen so fest wie nur möglich zuzuhalten. Wer dagegen eine Chance sieht, sich aus den öffentlichen Kassen etwas zu holen, wird umso entschlossener zugreifen, je stärker er seinen "Besitzstand" durch Kürzungen bedroht sieht.

  3. Der wichtigste Grund schließlich ist, dass die missbräuchliche Inanspruchnahme von sozialen Leistungen (die Sozialkriminalität) nicht entsprechend bekämpft werden kann. Denn der Clevere, der einen Weg gefunden hat, wie man ohne wirklichen Grund auf eigene Gegenleistungen an den Segnungen des Sozialstaates partizipieren kann, profitiert auch dann noch, wenn die Leistungen etwas geringer ausfallen. Umgekehrt trifft es alle ungerechtfertigt und hart, für die die sozialen Leistungen eigentlich bestimmt sind.

    Ein Beispiel:

    Für einen Arbeitslosen, der ohnehin nicht weiß, wie er seine finanziellen Verpflichtungen mit nur 67 % seines früheren Nettoeinkommens erfüllen soll, kann die Kürzung auf 60 % eine Katastrophe bedeuten. Ein Schwarzarbeiter dagegen, der als unechter Arbeitsloser die sozialen Leistungen des Arbeitsamtes nur so "mitnimmt", wird durch eine derartige Kürzung kaum betroffen - geschweige denn, von seiner missbräuchlichen Ausnutzung des sozialen Netzes abgehalten.

IV. Sozialkriminalität - Ausmaß in Zahlen

Der in III. angesprochene Missbrauch bei den Sozialleistungen verursacht Milliardenschäden. Es ist davon auszugehen, dass etwa 15 % der vom Staat gewährten direkten Sozialleistungen (direkte Einkommenszuweisungen) im Bereich der Arbeitslosenversicherung, der Sozialhilfe, des Kindergeldes, des Wohngeldes und des BaFöGs missbräuchlich in Anspruch genommen werden (Quelle: Stern 7.1.99). Auf die Leistungszweige übertragen bedeutet dies, dass bundesweit pro Jahr mindestens 23,6 Mrd. DM ungerechtfertigt in Anspruch genommen werden. In Baden-Württemberg liegen die Schätzungen bei 2,42 Mrd. DM.

Schätzungen des Leistungsmißbrauchs bei den direkten Sozialleistungen für 1997/1998 -
Bundesrepublik Deutschland/Baden-Württemberg

Soziale Leistung

1997

Ausgaben
In Mrd. DM
Schätzungen des
Leistungsmissbrauchs
in Mrd. DM
BRD BW BRD BW
Arbeitslosenversicherung* 87,2 8,1 13,1 1,2
Sozialhilfe** 20,2 1,8 3,0 0,3
Kindergeld 40,5 5,4 6,1 0,8
Wohngeld 6,7 0,5 1,0 0,08
BAFöG 2,4 0,3 0,4 0,04
Summe 157 16,1 23,6 2,42

* Arbeitslosenversicherung: Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe
** Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)

Die sozialen Leistungen werden in vielfältiger Form ausgenutzt: Durch z.B. Vortäuschung der Bedürftigkeit, durch Schwarzarbeit, durch falsche Angaben bei den Familienkonstellationen oder einfach durch Fälschung von Bescheinigungen und Antragsunterlagen.

Das illegale Vorgehen der Sozialkriminellen hat dazu geführt, daß ein Großteil des für die Bedürftigen vorgesehenen Geldes in die falschen Kanäle geraten ist.

Trotz dieser Tatsache tabuisiert der Staat die Bekämpfung der sozialkriminellen Verhaltensweisen, denn anders läßt sich nicht erklären, warum sich die Behörden bei der Vergabe sozialer Leistungen immer noch so wenig um die Aufdeckung des Mißbrauchs bemühen.

Die Ämter der Sozialfürsorge- und Sozialversicherung verfügen selten über speziell ausgebildete Experten, die betrügerischem Verhalten nachgehen können. Ebenso ist auch in den Gesetzesgrundlagen (z.B. im Sozialgesetzbuch -SGB-) kein eindeutiger Auftrag zur Aufdeckung des Mißbrauchs dargelegt. Auffälligkeiten in diesem Bereich ergeben sich mehr oder weniger durch zufällige Ungereimtheiten bei der Antragstellung oder aber durch Hinweise aus der Bevölkerung.

Neben der Tatsache, daß alle anderen Sozialbehörden keinen eindeutigen Auftrag zur Bekämpfung des Betrugs haben, sind die Sanktionsmöglichkeiten minimal. In der Regel werden Bußgelder verhängt oder aber die "Überzahlungen", wie es im "Beamtendeutsch" heißt, müssen wieder zurückgezahlt werden. Selten kommt es hier zur Strafanzeige.

Im Gegensatz zu den Ladendieben haben die Haie im Karpfenteich der Sozialkriminalität, die Sozialhilfeerschleicher und Arbeitslosengeldbetrüger großen Stils, jedoch gute Aussichten, relativ ungeschoren davonzukommen. Geschädigt wird durch diese Nachsicht des Staates nicht nur der Rechtsstaat, der den kleinen Dieb bestraft, nicht aber den erfolgreichen Sozialleistungsbetrüger zur Rechenschaft zieht, sondern vor allem auch die große Zahl der Bedürftigen in unserer Gesellschaft. Sie sind letztendlich die Leidtragenden, weil ihnen ständig Mißtrauen hinsichtlich Ehrlichkeit bei den Angaben über ihre soziale Lage in den Anträgen entgegengebracht wird.

Im Gegensatz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, wo es fast ausschließlich um die Minimierung eines volkswirtschaftlichen Schadens geht, geht es bei der Bekämpfung der Sozialkriminalität zusätzlich auch um die Verhinderung von immateriellen Schäden für die Bedürftigen.

1976 beschloß der Deutsche Bundestag das "Erste Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität", das am 1. September des gleichen Jahres in Kraft getreten ist. Bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität hat es eine lange Zeitspanne gegeben zwischen der allgemeinen Vermutung, der wissenschaftlichen Erkenntnis, dem politischen Bekenntnis und dem gesetzgeberischen Anerkenntnis, bis es der Wirtschaftskriminalität an den Kragen ging. Bei der Bekämpfung der Sozialkriminalität gibt es bisher weder eine wissenschaftliche Erkenntnis noch ein politisches Bekenntnis und erst recht kein gesetzgeberisches Anerkenntnis.

6 Thesen zur Bekämpfung der Sozialkriminalität aus Sicht der Praxis

These 1:
Verstöße gegen die sozialen Leistungsgesetze werden von der Gesellschaft nicht als kriminelle Verhaltensweisen gesehen, so dass sie oft als legitime Mittel zur Einkommensteigerung oder zur Freizeitverbesserung herangezogen werden. Aus diesem Grund muss die Anwendung der Strafgesetze hier ebenso konsequent erfolgen wie im Bereich der "normalen" Kriminalität. Zu überlegen wäre, ob nicht ähnlich wie bei der Wirtschaftskriminalität ein Gesetz zur "Bekämpfung des sozialen Leistungsmißbrauchs" verwirklicht wird, in dem "Sonderstraftatbestände" wie Arbeitslosengeldbetrug, Sozialhilfebetrug und Wohngeldbetrug fixiert werden.

These 2:
Eine hohe Aufklärungsrate allein verhindert noch keine Eindämmung des Mißbrauchs der sozialen Leistungsgesetze! Es ist darüber hinaus wichtig, dass potentielle Betrüger ihre Ziele mit abweichenden Handlungen nicht erreichen können. Übertragen auf den Mißbrauch bei den sozialen Leistungsgesetzen bedeutet dieses z.B., dass ein Arbeitsloser die Ziele besser erreichen sollte durch ein reguläres Beschäftigungsverhältnis als durch Leistungsmißbrauch. Die sozialen Leistungen sollten angemessen sein, aber nicht zu attraktiv!

These 3:
Durch Gesetze und Sanktionen allein können die Verstöße gegen die sozialen Leistungsgesetze nicht eingedämmt werden. Die Gesetze führen nur dann zu einer Verminderung der Probleme, wenn die potentiellen Täter damit rechnen müssen, dass sie ihre Ziele mit dem unkorrekten Verhalten nicht erreichen. Eine hohe Aufklärungsrate kann dazu führen, dass die illegitimen Mittel zur Zielerreichung abgelehnt werden. Die Aufklärung beim Betrug der Sozialhilfe usw. darf nicht mehr nur dem Zufall überlassen bleiben. Die Behörden müssen vom Gesetzgeber den Auftrag bekommen, konsequent den Leistungsmißbrauch zu bekämpfen. Sie müssen - ähnlich wie die Arbeitsämter - verstärkt Fahnder einsetzen können, die jederzeit spezielle Untersuchungen einleiten dürfen. Im Kampf gegen den Leistungsmißbrauch sollte die enge Zusammenarbeit zwischen den Wohngeldämtern, BaFöG-Ämtern, Sozialämtern und Arbeitsämtern, den Krankenkassen, den Rentenversicherungsträgern, der Polizei sowie den Finanzämtern noch stärker genutzt werden. Die Grundsätze des Datenschutzes müssen aber beachtet werden.

These 4:
Es muss öffentlich dargelegt werden, dass der Leistungsmißbrauch zur Zerstörung des sozialen Netzes beiträgt, damit sich jeder Bürger über die volkswirtschaftlichen Schäden, die davon ausgehen, im klaren ist. Nur dies macht nachhaltig deutlich, dass es sich hierbei nicht um "Kavaliersdelikte" handelt.

These 5:
Diese Erfolge, die bei der Bekämpfung der Verstöße der sozialen Leistungsgesetze erreicht werden, müssen publiziert werden. Potentielle Betrüger der sozialen Leistungsgesetze sollen sich einen genauen Eindruck verschaffen können von dem "Erfolg" der Kontrollorgane, damit hiervon eine abschreckende Wirkung ausgehen kann, ähnlich anderer Kriminalitätsarten.

These 6:
Leistungsbetrüger müssen konsequent angezeigt werden, auch von der Bevölkerung. Solche Reaktionsweisen sind allerdings nur dann zu erwarten, wenn den Mitbürgern klar ist, wie sozial schädlich ein sozialer Leistungsbetrug ist.

V. Keine staatlichen Leistungen ohne Gegenleistung

Wer den Sozialstaat retten will und eine soziale Marktwirtschaft anstrebt, die diesen Namen auch wirklich verdient, der muss diesen erfolgreich umbauen. Dies geht nur, wenn dafür gesorgt wird, dass die Anreizsysteme im wirtschaftlichen und sozialen Bereich unserer Wirtschaftsordnung nicht völlig konträr sind, sondern in die gleiche Richtung weisen.

Das Ziel heisst deshalb nicht Abbau sozialer Leistungen, sondern Verbesserung des Steuerungsmechanismus. Die Lösung kann also nur darin liegen, marktwirtschaftliche und soziale Prinzipien auf einen Nenner zu bringen, die Signale auch im sozialen Bereich so zu stellen, dass Eigennutz und Gemeinnutz nicht ständig kollidieren. Der Sozialstaat könnte dadurch billiger und leistungsfähiger zugleich werden - und in vielen Fällen auch humaner und würdevoller für die Empfänger sozialer Leistungen.

Ein neuer Begriff "Sozialstaat" ist einzufordern! Der Sozialstaat von morgen muss zu völlig neuen Prämissen kommen. Moderne Sozialpolitik darf weniger umverteilen, muss dafür aber die Chancen für alle verbessern. Der Begriff des "Sozialen" muss erweitert werden. Es geht nicht mehr nur um die Verteilung von staatlichen Leistungen! Der Sozialstaat von morgen muss u.a. Bildung, Chancen, Gerechtigkeit, Mitbestimmung und Vermögensbeteiligung umfassen.

Wenn grundsätzlich das Prinzip "Keine staatliche Leistung ohne entsprechende Gegenleistung des Empfängers" eingeführt würde, liessen sich sowohl bei der Sozialhilfe als auch beim Arbeitslosengeld und vielen anderen Unterstützungszahlungen sehr viel leichter die Bedürftigen von den scheinbar Bedürftigen trennen. Hierzu ist dringend erforderlich, die Sozialpolitik zu ökonomisieren. Marktgesetze, Konkurrenzmechanismen und andere Managementtechniken müssen auch Einzug in Gesellschaftsbereiche erhalten, die bisher davon frei waren, so z.B. im Gesundheitsbereich.

Die Wirtschaftspolitik ist u.a. deshalb so erfolgreich, weil sie nach dem Grundsatz "Keine Leistung ohne Gegenleistung" verfährt. Dieser Grundsatz muss auch in die Sozialpolitik eingeführt werden: Die Prämisse heisst dann: "Keine staatliche Leistung ohne Gegenleistung".

Damit dieser Grundsatz verwirklicht werden kann, müssen zunächst alle versicherungsfremden Leistungen aus der Sozialversicherung entfernt werden. So enthalten bereits heute schon Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung eine Reihe von Begünstigten, die in diese Versicherungen nicht einbezahlt haben. Alle Versicherungszweige sind im Hinblick auf eine entsprechende Bereinigung der versicherungsfremden Leistung zu durchforsten.

Vor dem Hintergrund steigender Sozialversicherungsbeiträge und der damit verbundenen Erhöhung der Lohnnebenkosten ist die Diskussion um die Finanzierung sog. versicherungsfremder Leistungen in der Sozialversicherung neu entbrannt, ohne dass von vornherein klar wäre, welche Leistungen im einzelnen damit gemeint sind. Vielmehr wird die Abgrenzung zwischen versicherungseigenen und versicherungsfremden Leistungen stets vor dem Hintergrund individueller politischer Zielvorstellung der Erklärenden vorgenommen, was zu einer erheblichen Begriffsverwirrung beiträgt.

Legt man den Begriff der versicherungsfremden Leistung sehr streng an, so können alle Leistungen, denen keine Gegenleistung in Form von Beitragszahlungen gegenüberstehen, als versicherungsfremd klassifiziert werden, da sie zu einem Verstoß gegen das versicherungstechnische Äquivalenzprinzip führen. Berechnungen der Rentenversicherungsträger gehen davon aus, dass eine dreistellige Milliardensumme für versicherungsfremde Leistungen in der Sozialversicherung zur Verfügung stehen muss. Zu den versicherungsfremden Leistungen zählen z.B. u.a. das Sterbegeld, vorzeitige Altersrenten sowie Renten wegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, die nur deshalb bezahlt werden müssen, weil sich kein geeigneter Arbeitsplatz für die Betroffenen findet.

Der milliardenschwere Block versicherungsfremder Leistungen, der auf der Sozialversicherung lastet, muss langfristig abgebaut werden, damit der Grundsatz "Keine staatliche Leistung ohne Gegenleistung" auch entsprechend umgesetzt werden kann. Die aus der Sozialversicherung herausfallenden Leistungen (Kriegsfolgelasten u.a. Fremdrenten, Sterbegeld) müssen weitgehend steuerfinanziert werden.

Die Sozialleistungen, die über die reine Sozialversicherung hinausgehen, verfügen - wie bereits ausgeführt - nicht über den Grundsatz "Keine staatliche Leistung ohne Gegenleistung". Deshalb muss bei folgenden Leistungen ebenfalls dieses Prinzip berücksichtigt werden:

Der Grundsatz "Keine staatlichen Leistungen ohne Gegenleistung" sollte in den Leistungsgesetzen, die obiges umfassen, festgeschrieben werden. Nach diesem Modell, z.B. müsste jemand, der Sozialhilfe bekommen will, aktiv zur Verbesserung seiner Lage - durch Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe oder dem Besuch einer Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme oder einer Arbeit - beitragen (damit würde er eine adäquate Gegenleistung erbringen).

Gegenleistungen sind demnach - je nach Leistungsart -

Obiger Ansatz beinhaltet nicht nur potentielle Gegenleistungen der Leistungsempfänger, er beinhaltet auch das Vorhalten staatlicher Leistungen für entsprechende Gegenleistungen (z.B. Therapieplätze). Selbstverständlich sind von dem Prinzip "Gegenleistung" Menschen ausgenommen, die aus eigener Kraft keine Gegenleistung erbringen können!

Die direkten Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, BAFöG, Kindergeld, Wohngeld, Sozialhilfe usw.), die der Lebensabsicherung dienen, sollten auf einem möglichst hohen Niveau festgeschrieben werden.

VI. Das Ende des klassischen Wohlfahrtsstaates

Der Mensch als Unternehmer seiner Arbeitskraft und Daseinsvorsorge - an diesem liberalen Menschenbild arbeiten zunehmend auch Konservative, Linke und Grüne. Klar ist allen, dass der Sozialstaat in seiner jetzigen Form abgewirtschaftet hat. Die Aufgabe des modernen Sozialstaates besteht heute darin, für mehr Chancengleichheit zu sorgen - und dort, wo alles Bemühen nichts hilft, für ein menschenwürdiges Leben. Soziale Gerechtigkeit der Zukunft bedeutet nicht Gleichheit am Ziel, sondern am Start, Chancengleichheit also, gleiche Möglichkeiten zur Bildung und Aufstieg sowie gleiches Recht für alle.

Der entscheidende Fehler der deutschen Sozialpolitik besteht darin, nur auf den Zieleinlauf zu starren und die Nachzügler der Sozialpolitik zu trösten, statt dafür zu sorgen, dass alle mit großen Erfolgsaussichten an den Start gehen.

"Die Lösung unserer Probleme", mahnte schon Ludwig Erhard, "liegt nicht in der Division, sondern in der Multiplikation des Sozialproduktes." Die beste Sozialpolitik ist immer noch eine gute Wirtschaftspolitik.

Diese Vorstellung allein reicht heute nicht mehr aus. Im Zeitalter der Globalisierung müssen auch für den Sozialstaat neue Mechanismen entwickelt werden. In diesem Zusammenhang spielt der Grundsatz "Keine staatliche Leistung ohne Gegenleistung" eine zentrale Rolle. Was passiert, wenn die Empfänger sozialer Leistungen bewußt keine Gegenleistungen erbringen wollen?

Zunächst einmal läßt sich pauschal feststellen, sie verlieren dann den Anspruch auf diese Leistungen oder aber die Leistungen werden auf ein niedrigeres Maß heruntergefahren. Dieser Grundsatz sprengt die derzeit praktizierte Hilfe, die nur versorgt, nicht aber dazu motiviert, die eigene Lebenssituation nachhaltig zu verbessern.

Wer arbeiten kann, muss auch in Zukunft zur Übernahme einer Arbeit bereit sein.

Zumutbare Beschäftigung für Arbeitslose

Welche Beschäftigungen einem Arbeitslosen zumutbar sind, ist in ¤ 121 SGB III geregelt. Nach der derzeit geltenden Fassung dieser Bestimmung ist eine Beschäftigung in den folgenden Fällen nicht zumutbar:

Am 24.06.1999 wurde vom Bundestag das zweite SGB III-Änderungsgesetz beschlossen. Nachdem es auch den Bundesrat passiert hat, wird dieses Gesetz am 01.08.1999 in Kraft treten. In diesem Gesetz ist folgende Änderung des ¤ 121 SGB III vorgesehen:

Die Zumutbarkeitsschwelle muss abgesenkt werden, schon in den ersten drei Monaten sollte eine Gehaltsreduzierung um 30 % (derzeit 20 %) für zumutbar erklärt werden. Sollte ein in diesem Sinne zumutbarer Arbeitsplatz nicht angenommen werden, müssen die sozialen Leistungen um 15 % gekürzt werden.

Hieraus ergeben sich z.B. folgende Konstellationen:

1. Ledige Arbeitnehmer in Steuerklasse 1

Monatl. Bruttoverdienst Arbeitslosenhilfe Arbeitslosenhilfe (-15%)
4.000 DM 1.254 DM 1.066 DM
5.000 DM 1.475 DM 1.274 DM

2. Verheirateter Arbeitnehmer mit Kind in Steuerklasse II

Monatl. Bruttoverdienst Arbeitslosenhilfe Arbeitslosenhilfe (-15%)
5.000 DM 1.940 DM 1.649 DM
6.000 DM 2.178 DM 1.851 DM

Die Pendelzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte täglich sollte möglichst bald wieder auf insgesamt 3 Stunden verlängert werden, weil dies aus Sicht heutiger Mobilitätsmöglichkeiten durchaus realistisch erscheint.

Gegenleistungen bei anderen Unterstützungen durch den Sozialstaat

Wenn grundsätzlich das Prinzip "Keine staatliche Leistung ohne entsprechende Gegenleistung des Empfängers" eingeführt würde, ließen sich sowohl bei der Sozialhilfe als auch beim Arbeitslosengeld und allen anderen Unterstützungszahlungen sehr viel leichter die schwarzen Schafe identifizieren. Wenn vom Empfänger sozialer Leistungen der Besuch von Fortbildungs- und Umschulungskursen, die Teilnahme an Selbsthilfe- und Therapiegruppen und anderen Aktivitäten, wie z.B. die Übernahme eines Billigjobs gefordert werden könnten (oder von den bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten konsequenter Gebrauch gemacht würde, wie z.B. bei den Möglichkeiten zur Beschäftigung der Sozialhilfeempfänger), dann könnten Schwarzarbeiter und alle anderen, die als Trittbrettfahrer des Sozialstaates nur die finanziellen Leistungen abschöpfen wollen, einfach, wirkungsvoll und unter Verzicht auf fragwürdige und meist wenig wirksame Kontrollen daran gehindert werden.

Der Staat muss seinerseits aber auch dazu gewillt sein, Mißbrauch und andere Erscheinungen des Sozialstaates konsequent zu bekämpfen. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:

Wer heute eine billige Sozialwohnung hat, räumt sie auch dann nicht, wenn sie nach dem Auszug der Kinder zu groß geworden ist. Auch dann nicht, wenn das erzielte Familieneinkommen die Bedürftigkeitsgrenzen weit überschreitet. Die Allgemeinheit subventioniert diese Bewohner somit auch weiterhin. Bei einer Umstellung auf klassische Marktmieten und an der Einkommenshöhe und der Kopfzahl bemessenen direkten Mietkostenzuschüssen hätten die Mieter dagegen selber ein Interesse daran, sich eine angemessene Wohnung zu suchen, wenn die Voraussetzungen für die Unterstützung durch die Allgemeinheit weggefallen sind.

Dieses Beispiel zeigt, welche Handlungsspielräume für den Staat bestehen und wie Fehlentwicklungen verhindert werden können.

Die Politik muss die nächsten Jahre ihr Augenmerk darauf richten, wo überall Regelungen eingeführt werden könnten, durch die Empfänger sozialer Leistungen dazu angehalten werden, sich nicht konträr zum Gemeinwohl zu verhalten. Am Ende eines solchen Prozesses könnte ein marktwirtschaftlicher Sozialstaat stehen, satt ein auf Vergeudung und Mißbrauch programmierter Wohlfahrtsstaat. Dieser Umbau hätte dann natürlich auch Auswirkungen auf das Verhalten der Menschen. Sie werden zukünftig zum sinnvollen Gebrauch der sozialen Leistungen im eigenen Interesse angehalten, mit einer Kostenreduzierung wäre zu rechnen.

Fazit:

Eine dauerhafte Sanierung des sozialen Systems kann nur erreicht werden, wenn endlich die Widersprüche zwischen den marktwirtschaftlichen und dem sozialen Bereich aufgehoben werden. Prinzipiell ist das liberale Ordnungsprinzip weit überlegen. Das System des Wohlfahrtsstaates hat sich als eine Fehlkonstruktion erwiesen. Aber das heisst noch lange nicht, dass auch die humanistischen Motive, die dahinter standen, falsch oder überholt sein müssen. Im Gegenteil. Deshalb besteht die Aufgabe auch nicht schlicht darin, zu streichen und zu kürzen, sondern Marktwirtschaft und Sozialstaat miteinander zu versöhnen. Diese müssen sich gegenseitig stützen, statt sich wechselseitig zu zerstören. Das geht aber nur, wenn in beiden Bereichen identische statt widersprüchliche Ordnungsprinzipien und Anreizsysteme herrschen. Reformen in dieser Richtung waren schon seit langem überfällig.

Wenn an alle ein wenig verteilt wird, dann bleibt für die Bedürftigen zuwenig. Deshalb gefährdet nicht derjenige den Sozialstaat, der ihn reformieren will, sondern derjenige, der ihn weiter überfordert. Hierzu gehören vor allem die Sozialpolitiker, die nach dem Prinzip "Gießkanne" den Sozialstaat nachhaltig ruinieren.

Unsere Bürgerinnen und Bürger werden sich in Zukunft weigern, mehr Steuern und Abgaben zur Finanzierung des Sozialstaates zu zahlen. Wir müssen schon allein deshalb die Fundamente der sozialen Sicherungssysteme und der Sozialfürsorge erneuern. Die mangelnde Treffsicherheit und die Mitnahmeeffekte durch Fehlkonstruktionen im System der sozialen Leistungen ("Sozialkriminalität") sind die eigentlichen Gründe für den notwendigen Umbau des Sozialstaates.

Wir müssen den Sozialstaat vom Kopf auf die Füße stellen. Hierzu müssen wir uns marktwirtschaftlicher Prinzipien bedienen. Im Mittelpunkt sollte dabei die Prämisse "Keine staatliche Leistung ohne Gegenleistung" stehen. Um Missverständnissen vorzubeugen, sei hier noch einmal festgestellt, dass dies natürlich insbesondere auch den Staat mit einbezieht. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass Angebote zur Verfügung stehen, die überhaupt erst eine echte Hilfe zur Selbsthilfe ermöglichen.

"Das überkommene System des Wohlfahrtsstaates hat ausgedient." In Zukunft müssen wir eine marktwirtschaftliche Sozialpolitik betreiben. Die Marktwirtschaft enthält die notwendigen Prinzipien - wie Wettbewerb und Vielfalt -, um den Sozialstaat nachhaltig zu sanieren. Wir brauchen einen marktwirtschaftlichen Sozialstaat!