Stärkung der beruflichen Bildung in Baden-Württemberg

(Beschluss des 82. Ordentlichen Landesparteitages am 5. Januar 1993 in Stuttgart)

"Berufliche Bildung, Fort- und Weiterbildung sind die wichtigsten Investitionen in die Zukunft". Die Realität der baden-württembergischen beruflichen Schulen bleibt weit hinter dieser Feststellung in der Koalitionsvereinbarung der jetzigen Regierungsparteien zurück. Ohne deutliche quantitative und qualitative Verbesserungen im beruflichen Schulwesen des Landes muss auch das Bekenntnis zur Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung unglaubwürdig bleiben. Die F.D.P. erhebt deshalb folgende Forderungen:

  1. Die Verstetigung der Lehrereinstellungspolitik zur Erfüllung des Schulentwicklungsplanes II, zum Abbau des dramatischen Stundendefizits und zur Abdeckung des Lehrerbedarfs in spezifischen Mangelfächern. Diese Aufgaben machen bis zum Jahr 2000 die Einrichtung von jährlich 200 Stellen erforderlich.
  2. Den Ausbau der fachlichen und methodisch-didaktischen Fortbildung für Lehrer an beruflichen Schulen, bei der die Kooperation mit Betrieben und Berufsausbildungszentren verstärkt wird. Dabei kommen auch einjährige Freistellungen und Abordnungen in Betriebe und Verwaltungseinrichtungen in Betracht. Bei allen Planungen ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Fortbildung in der unterrichtsfreien Zeit stattfindet.
  3. Eine verbesserte fachliche und sozialpädagogische Betreuung von Auszubildenden in Betrieb und Schule, um die Abbrecherquote von derzeit 25 % zu senken. Die Durchführung von Austauschprogrammen mit EG-Staaten auch für Berufsschüler im dualen System. Ein Fremdsprachenangebot für alle Berufsschüler, das schwerpunktmäßig Kenntnisse in der Fachsprache vermittelt.
  4. Die Erprobung differenzierter Bildungswege für Abiturienten in der dualen Berufsausbildung (z. B. Verkürzung des Lehrangebots im allgemeinbildenden Bereich, Zusatzangebote auch durch Betriebe). Dabei darf keine Benachteiligung der anderen im dualen System befindlichen Gruppen entstehen.