Verlegung des Zeitpunktes für die Umsatzsteuerfälligkeit bei mittelständischen Unternehmen

(Beschlüsse des 85. Ordentlichen Landesparteitages am 5. Januar 1995 in Stuttgart)

Auch nach Ablehnung durch den zuständigen Finanzminister des Landes Baden-Württemberg fordert die F.D.P./DVP Baden-Württemberg die Landesregierung nachdrücklich auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu ergreifen, die Gesamtumsatzgrenze des § 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG von DM 250.000,-- auf DM 2.000.000,-- anzuheben, um die liquiditätsbelastende Steuerfälligkeit dem Zahlungsziel anzunähern und dadurch eine Vorfinanzierung des Staates durch die mittelständische Wirtschaft zu vermeiden.

Sollte sich die mittelstandsfeindliche Politik der Landesregierung fortsetzen und sich diese weigern, eine Initiative zu ergreifen, wird der Landesverband zusammen mit der Landtagsfraktion darauf hinwirken, die Initiative möglichst über ein anderes Bundesland mit mittelstandsfreundlicher Landesregierung einbringen zu lassen.