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Kluck: Es ist einen Versuch wert

31.07.2009 - In der Landtagsdebatte über ein Alkoholverkaufsverbot hat der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion die Behörden aufgefordert, für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes auch in Bezug auf Alkoholabgabe und Alkoholkonsum zu sorgen. „ Schnaps-Konsum in der Öffentlichkeit ist Kindern und Jugendlichen strikt verboten“, stellte Hagen Kluck fest, „die Liberalen sind der Auffassung, dass diese Be-stimmung strikt eingehalten werden muss“. Weil es auch ein Problem mit dem Alko-hol-Konsum junger Erwachsener in der Öffentlichkeit gebe, befasse sich die FDP mit der Gesetzesinitiative für ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot.

„Bei uns Liberalen löst das keine Begeisterungsstürme aus“, sagte Kluck. Aber man müsse etwas tun, weil der übermäßige Alkoholkonsum unbestritten eine wichtige Rolle beim stetigen Anstieg der Gewaltdelikte spiele. Das Eingreifen des Staates sei vor allem deshalb notwendig, weil es offenbar immer mehr Leute gebe, die mit Alkohol nicht umgehen könnten. „Dieses nächtliche Alkoholverkaufsverbot ist ein Versuch“, betonte Hagen Kluck, „nach drei Jahren werden wir überprüfen, ob diese vielgepriesene, aber von uns nach wie vor skeptisch betrachtete Maßnahme etwas ge-bracht hat.“ Verbote alleine hätten noch nie etwas bewirkt. Nur in einer guten Mischung mit Aufklärungsaktionen und Hilfsangeboten würden sie zum Erfolg führen. Hier seien Elternhäuser und Schulsozialarbeit, Jugendämter und offene Jugendarbeit, Polizei und kommunale Ordnungsbehörden gemeinsam gefragt.

Aufklärung über die Folgen ungehemmten Suffs seien nötiger denn je. Entsprechende Maßnahmen, die wir nach wie vor als einen unverzichtbaren Bestandteil sowohl der Sucht- als auch der Gewaltprävention ansehen, zeigten aber offenbar nicht die erhoffte Wirkung. „Das belegen die vielen unschönen Szenen, die sich vor allem an den Wochenenden zu später Abendstunde oder früher Morgenstunde in vielen Innenstädten abspielen“, meinte Hagen Kluck, „wer das Saufen nicht vertragen kann, sollte es eigentlich lassen. Weil es aber manchen Leuten an Einsicht fehlt, muss ihnen auf die Sprünge geholfen werden.“ Der Vorschlag der Regierung für ein nächtli-ches Alkoholverkaufsverbot ziele darauf, die Nachschubwege für dieses Vorglühen und Koma-Saufen im öffentlichen Raum zu behindern. Die Entscheidung des Verwal-tungsgerichtshofes zum Freiburger Alkoholverbot zeige aber, dass es mit dem Schwingen der großen Keule nicht getan sei. Man könne Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen nicht pauschal verbieten. Nicht jeder „Mondscheintrinker“ werde schließlich gewalttätig.

Kluck unterstrich die Ausnahmeregelungen für Stadtfeste, Vereinsfeiern und ähnliches. Alkoholgenuss bei gesellschaftlichen Ereignissen und in Gaststätten sorge ja eher für Verbrüderungen als für Gewaltausbrüche. Fröhliches Zechen unter gewisser sozialer Kontrolle sei also weiterhin möglich. Deshalb wolle die FDP ja auch möglichst kurze Sperrzeiten in der Gastronomie.
„Sollte jemand von der Prohibition träumen, muss er mit unserem entschiedenen Widerstand rech-nen“, betonte Hagen Kluck, „wir beteiligen uns nicht an der Verteufelung des Alkohols. Wir leben im zweitgrößten deutschen Weinland, in dem auch eine Vielzahl berühmter Brauereien und Brennereien gibt. Nicht der Alkohol ist das Problem, sondern der Mensch, der mit ihm nicht umzugehen versteht.“




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