Unterstützen Sie die FDP vor OrtLiebe Bürgerinnen und Bürger,
die FDP im Kreis Biberach finanziert ihre politische Arbeit weitgehend durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Spenden ist ein wichtiger, demokratischer Akt der persönlichen Willensbekundung. Parteien sind auf die finanzielle Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
Daher sind wir für Spenden, die uns die Fortsetzung unserer Arbeit für einen liberaleren Kreis und ein liberaleres Deutschland ermöglichen, sehr dankbar.
Unterstützen Sie die FDP im Kreis Biberach, investieren Sie in liberale Politik vor Ort.
Das Spendenkonto der FDP im Kreis Biberach erreichen Sie wie folgt: Konto: 10 681 BLZ: 654 500 70 Bank: Kreissparkasse Biberach Bitte vergessen Sie für eine Spendenquittung nicht Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
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Steuerliche InformationenNeben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule für die Unterstützung einer Partei durch die Bürger. Parteien sind berechtigt, Spenden in unbegrenzter Höhe anzunehmen. Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung. Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland. Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden. 50 € kosten Sie nur 25 € Eine Spende von 50 € kostet Sie im günstigsten Fall 25 € und bedeutet für die FDP bis zu 69 €, denn: 1. Die steuerliche Vergünstigung ist gestaffelt. Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes. 2. Jeder Euro, den Sie uns spenden, ist für uns bis zu 1,38 € wert. Für Spenden bis zu 3.300 € je natürlicher Person und Jahr bekommt die FDP zusätzlich für jeden Spendeneuro bis zu 0,38 € im Rahmen der staatlichen Unterstützung der Parteien. Das heißt: Eine Spende von 50 € kostet Sie also durch die steuerliche Abzugsfähigkeit tatsächlich nur 25 €. Für die FDP aber erhöht sie sich in Abhängigkeit von der Obergrenze der staatlichen Zuschüsse auf maximal 69 €. Zusätzliche Hinweise Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen. Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden. Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden. Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben. Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden. Für Spender ohne deutsche Staatsbürgerschaft gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden. Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden. Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten. Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlich werden. Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist. Stand: Regelung beruht auf der Änderung des Parteiengesetzes durch den Deutschen Bundestag am 19. April 2002. Weiter Informationen finden Sie auf dem Internetangebot des Deutschen Bundestages. |