 Bullinger: Nicht in Anspruch genommene Mittel für ländliche Unternehmen einsetzenGewerbliche Unternehmen im ländlichen Raum können Förderanträge stellen.Der Sprecher für den ländlichen Raum der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat die Landesregierung aufgefordert, nicht ausgeschöpfte Mittel aus dem „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ (ELR) zur Förderung von Unternehmen im ländlichen Raum einzusetzen. Nach den Worten von Bullinger stehen im Jahr 2010 47,5 Millionen Euro Landesmittel zur Förderung des ländlichen Raumes zur Verfügung. Gefördert werden hauptsächlich Strukturmaßnahmen in ländlich geprägten Gebieten. Hohe Priorität hat der flächen-deckende Ausbau der Breitbandversorgung. Bullinger: „Aus der Antwort der Landesregierung auf meine parlamentarische Anfrage wird deutlich, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im kommunalen Bereich nicht in voller Höhe bewilligt werden können.“ So sind nach aktuellem Stand bisher 27 Millionen von 47,5 Millionen Euro bewilligt (Drucksache 6708). Die Antragsfrist für Unternehmen endet am 30. September dieses Jahres. Bis zu diesem Termin können Anträge bei der L-Bank gestellt werden. Eine Förderung beantragen kann, wer im gewerblichen Bereich investiert und damit Arbeitsplätze sichert oder schafft.
Nach den Worten von Bullinger unterstützt die FDP-Landtagsfraktion das gemeinsame Ziel der Landesregierung, die Gleichstellung des ländlichen Raums voranzubringen. Dies gelte besonders für die Breitbandförderung. Hier sei jeder Euro gut angelegt. Fatal wäre es aber, wenn Mittel der EU durch Nichtinanspruchnahme verloren gingen, die an anderer Seite dringend gebraucht werden. Bullinger sprach sich dafür aus, die erwarteten Rückflussmittel in Höhe von mehreren Millionen Euro verstärkt dem gewerblichen Bereich des ländlichen Raums zukommen zu lassen. Bullinger fordert das Landwirtschaftsministerium auf, sich bei der L-Bank dafür einzusetzen. Es sollten den Unternehmen im ländlichen Raum und dem Land keine Zuschüsse verloren gehen.
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