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• Ab 2018 nur noch freie Notare in ganz Baden-Württemberg
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Meldung des Landesverbandes vom 29.07.2010

Ab 2018 nur noch freie Notare in ganz Baden-Württemberg

Goll: „Umstrukturierung des Notariats und der Grundbuchorganisation kann in geordneten Bahnen erfolgen“

Der Landtag hat am Mittwoch (28. Juli 2010) den auf die Initiative von Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) zurückgehenden Gesetzentwurf zur Notariats- und Grundbuchamtsreform beschlossen. Der Justizminister zeigte sich zufrieden. „Jetzt steht endgültig fest: Die Reform des Notariats- und Grundbuchwesens können wir in geordneten Bahnen umsetzen. Wir stellen das Notariat und die Grundbuchorganisation im Land innerhalb der nächsten Jahre auf neue Füße und schaffen moderne Strukturen. Davon werden die Bürgerinnen und Bürger profitieren. Über den erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens freue ich mich deshalb sehr“, sagte Goll.

Nurnotariat in Baden-Württemberg ab 1. Januar 2018

Der flächendeckende Wechsel vom Amtsnotariat hin zum freiberuflichen Notariat gewährleiste in allen Teilen des Landes dauerhaft ein funktionsfähiges und leistungsstarkes Notariat, das den Anforderungen Rechnung trage, die das Europarecht an die Erbringung notarieller Leistungen stelle, so der Minister. „Die für den Bürger schwer nachvollziehbare Unterscheidung im bestehenden baden-württembergischen Notariatswesen zwischen badischem Amtsnotar und württembergischem Bezirksnotar, Anwaltsnotar und Nurnotar wird es bald nicht mehr geben“, sagte Goll. Ab dem Stichtag 1. Januar 2018 würden in Baden-Württem­berg ausschließlich freie Notare als sogenannte Nurnotare tätig sein. Den noch verbeamteten Notaren stehe es frei, ob sie den Schritt in die Selbständigkeit gehen wollten oder nicht. „Jeder Notar hat die Möglichkeit, zum Stichtag in die Freiberuflichkeit zu wechseln. Auf der anderen Seite wird niemand gezwungen, aus dem Landesdienst auszuscheiden“, erklärte Goll.

Reform des Grundbuchwesens - Konzentration auf 11 Standorte

Hand in Hand mit der Notariatsreform gehe die Reform des Grundbuchwesens. Hierfür seien in Württemberg bislang ebenfalls die Notare und in weiten Teilen Badens die Gemeinden zuständig gewesen. Die Aufgaben der Grundbuchämter würden durch die Reform einheitlich - wie im übrigen Bundesgebiet - den Amtsgerichten zugewiesen. Bis spätestens 1. Januar 2018 würden sukzessive die landesweit 672 Grundbuchämter auf insgesamt elf Amtsgerichte konzentriert. „Es ist uns dabei besonders wichtig, auch den ländlichen Raum mit Stand­orten zu berücksichtigen und dort Arbeitsplätze zu schaffen“, so Goll. Das bedeute keinen Rückzug aus der Fläche, denn das Grundbuch werde in Zukunft elektronisch geführt, und jede Gemeinde könne Grundbucheinsichtsstellen errichten. „Für den Bürger sind die Zugriffszeiten dann ebenso kurz wie bei der Grundbuchführung vor Ort“, so Goll abschließend.

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