Spenden
Steuerliche Informationen
Spenden als Beitrag zur Demokratie
Neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft
ist die Spende die dritte wesentliche Säule
für die Unterstützung einer Partei durch
die Bürger.
Parteien sind berechtigt, Spenden in unbegrenzter Höhe
anzunehmen.
Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher
Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik
seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung.
Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie
in Deutschland.
Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig.
Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die
FDP bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend
machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €,
unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa
an Vereine oder für andere gemeinnützige
Zwecke spenden.
Eine Spende von 500 € kostet Sie im günstigsten
Fall 250 € und bedeutet für die FDP bis zu
690 €, denn:
1. Die steuerliche Vergünstigung
ist gestaffelt.
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden
Ihnen nach § 34g EstG exakt 50% der gespendeten
Summe von der Steuerschuld abgezogen. Darüber
hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur
Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b
EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe
geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich
in Höhe des individuellen Steuersatzes.
2. Jeder Euro, den Sie uns spenden, ist
für uns
bis zu 1,38 € wert.
Für Spenden bis zu 3.300 € je natürlicher
Person und Jahr bekommt die FDP zusätzlich für
jeden Spendeneuro bis zu 0,38 € im Rahmen der
staatlichen Unterstützung der Parteien.
Das heißt: Eine Spende von 500 € kostet
Sie also durch die steuerliche Abzugsfähigkeit
tatsächlich nur 250 €. Für die FDP aber
erhöht sie sich in Abhängigkeit von der Obergrenze
der staatlichen Zuschüsse auf maximal 690 €.
Zusätzliche Hinweise
Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich
natürliche Personen.
Spenden von juristischen Personen sind natürlich
zulässig und gewünscht, können aber
steuerlich nicht abgesetzt werden.
Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden
von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie
können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet
werden.
Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten
Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über
die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.
Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht
angenommen werden.
Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger
noch EU Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen
nicht angenommen werden.
Barspenden über 1000 € dürfen nicht
angenommen werden.
Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift
des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu
veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag
von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten.
Großspenden von über 50.000 € müssen
unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet
und von diesem zeitnah veröffentlich werden.
Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge
und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst,
die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.
Stand: Diese Regelungen beruhen auf dem aktuellen
Parteiengesetz.
Weiter Informationen finden Sie auf dem Internetangebot
des Deutschen Bundestages.
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