Gaspreisübersicht von Versorgern in Baden-Württemberg
Endlich Bewegung im Gasmarkt:
Kunden sollen wissen, wo ihr Gasversorger preislich im Landesvergleich steht
22.09.2006 – Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister hat eine Gaspreisübersicht von Versorgern in Baden-Württemberg für Haushaltskunden veröffentlicht. Die Übersicht beruht auf den zwei gängigsten Abnahmefällen und ist auf der Internet-Homepage des Ministeriums eingestellt. Die aus prinzipiell öffentlich zugänglichen Angaben der Versorger bestehenden Daten werden künftig etwa alle zwei Monate aktualisiert. “Die Kunden sollen mit einem Blick wissen, wo ihr Gasversorger preislich im Landesvergleich steht”, begründete der Minister die Veröffentlichung, von der er sich in der Folge eine disziplinierende Wirkung auf die Preispolitik der eher teuren Anbieter erhofft.
http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/fm/2028/Gaspreistabelle9_2006neu.pdf
Wie die Übersicht zeigt, gibt es durchaus erkleckliche Preisunterschiede zwischen 20 bis 30 Prozent. Beispielsweise bezahlt ein Reihenhausbesitzer, der 20.000 kWh bezieht, bei einem konstanten Preisstand vom 15. September 2006 in der Kurstadt Baden-Baden nur 1135 Euro, während er beim teuersten Gasversorgungsunternehmen schon 1461 Euro im Jahr hinlegen muss.
Dazu Pfister: “Solange kein Wettbewerb im Gasmarkt in Gang gekommen ist, bestehen leider für die Haushaltskunden noch keine Chancen, sich erfolgreich nach einem günstigeren Lieferanten von Gas umzusehen. Es ist aber abzusehen, dass sich diese Situation mit der behördlichen Überprüfung der Gasnetzentgelte und den inzwischen allseits akzeptierten Gasnetzzugangsmodellen zusehends verbessern wird. Manchmal hilft freilich auch schon die Frage beim angestammten Gasversorgungsunternehmen nach günstigeren Sondervertragstarifen. Und vielleicht trägt ja auch diese Veröffentlichung dazu bei, dass mancher teure Gasversorger seine Preispolitik überdenkt.”
Die Gaspreisübersicht ist ein Nebenprodukt der im April 2006 in Angriff genommenen Untersuchung des Wirtschaftszweiges Gasversorgung von Haushaltskunden durch die beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Landeskartellbehörde. Damit machte Baden-Württemberg als erstes Bundesland von dem sogenannten Enqueterecht Gebrauch, einer seit Sommer 2005 existierenden Möglichkeit nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zur Untersuchung eines ganzen Wirtschaftszweiges. Sie ermöglicht nicht nur einen Langzeitpreisvergleich. Vielmehr kann zugleich auch eine Preis-Mengengewichtung stattfinden. GVU, die in der Schwachlastzeit niedrigere Preise haben, zur Heizperiode aber überproportional erhöhen, können leicht herausgefiltert werden.
(Von der Seite des Baden-Württembergischen Wirtschaftsministeriums)