Liberale kündigen Expertenanhörung zur Online-Durchsuchung an
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Mittwoch die Vorschriften des NRW-Gesetzes zu Online-Durchsuchungen gekippt. Die Karlsruher Richter sehen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. FDP-Partei- und Fraktionschef Guido Westerwelle begrüßte das Urteil als einen “Meilenstein der Rechtsgeschichte für Freiheit und Bürgerrechte.” FDP-Innenexperte Max Stadler erklärte, dass auch die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten vor dem Karlsruher Gericht “keinen Bestand haben” werde. Er kündigte am Donnerstag in der “Berliner Zeitung” an, eine Sachverständigenanhörung zur Online-Durchsuchung im Bundestag einberufen zu wollen.