In der Sonntags-Öffnungs-Debatte am Muttertag werden jetzt die Gerichte bemüht. Die Schwäbische Zeitung schreibt:
Die Fronten im Streit um den Verkauf von Blumen am diesjährigen Muttertag verhärten sich weiter. Der Städtetag rief die Landesregierung am Samstag dringend auf, einen zeitlich befristeten Blumenverkauf am Pfingstsonntag zuzulassen. „Das rigide Verkaufsverbot erweist sich immer mehr als stumpfes Schwert“, sagte Verbandssprecher Manfred Stehle der Deutschen Presse-Agentur dpa in Stuttgart. Das Sozialministerium solle die Aufsichtsbehörden, die ein Verkaufsverbot erzwingen wollten, „zurückpfeifen“.
… Der Bürgermeister von Gottmadingen, Michael Klinger (parteilos) und der Oberbürgermeister von Bretten, Paul Metzger (CDU), sind fest entschlossen, die Gerichte sprechen zu lassen. Metzger sagte am Samstag: “Wir prüfen an diesem Wochenende, ob wir mit einem Eilantrag oder einer Klage vor das Verwaltungsgericht Karlsruhe ziehen.” Ein Eilantrag würde sich dagegen richten, dass die Verfügung des Karlsruher Regierungspräsidiums aufgehoben wird “und wir öffnen lassen können.” Eine Klage wäre ein direkter Schritt gegen das Landesgesetz, das “schlampig ausgearbeitet” wurde. “So oder so, wir finden eine Lösung, um am Pfingstsonntag verkaufen können.” Klinger in Gottmadingen wartet noch bis Montagmittag 12.00 Uhr auf eine Antwort des Landratsamtes. Diese Behörde hatte ihn aufgefordert, die Ausnahmegenehmigung für den Blumenverkauf am Muttertag bis kommenden Mittwoch freiwillig zurückzunehmen. “Dies habe ich abgelehnt.” Anders als in Bretten hatte Klinger seinen Blumenhändlern den Verkauf von Sträußen am Muttertag per Einzelverfügung bereits direkt erlaubt. In Bretten gibt es dazu nur einen “Absichts”- Gemeinderatsbeschluss.
… Klinger und Metzger kritisierten das zuständige Sozialministerium in Stuttgart, weil es über die Regierungspräsidien und Landratsämter Druck ausübe. Anders als Sozialministerin Monika Stolz (CDU) sehen es mittlerweile die baden-württembergische FDP-Chefin Birgit Homburger und auch Justizminister Ulrich Goll (FDP). Nach einer Prüfung des Justizministeriums ist es rechtlich gut vertretbar, wenn Ausnahmen durch die Gemeinden mit dem öffentlichen Interesse begründet werden. Die CDU dagegen verweist auf den Schutz des Feiertags.
http://www.szon.de/news/wirimsueden/land/200804260721.html