UPDATE II: Netzeitung: Die Belagerung des Grundgesetzes
UPDATE: Das Handelsblatt: FDP: Ungeheuerliche Nacht- und Nebel-Aktion
Der Spiegel berichtet:
Im Notfall wollen SPD und Union die Bundeswehr auch im Inland einsetzen. Dafür müsste allerdings das Grundgesetz geändert werden – und das könnte auch die Koalitionsverhandlungen zwischen CSU und FDP in Bayern überschatten.
Der Beschluss ging in der Aufregung um die Bankenkrise fast unter: Zur Bekämpfung von terroristischer Gefahr soll die Bundeswehr künftig auch im Inland eingreifen dürfen. Darauf hat sich die Große Koalition nach jahrelangem Streit am Sonntagabend verständigt. Doch für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren muss das Grundgesetz geändert werden.
Der Koalitionsausschuss hatte sich am Sonntagabend darauf verständigt, Artikel 35 des Grundgesetzes zu ergänzen, der die Amtshilfe bei Katastrophen regelt.
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Zwei Absätze sollen nun hinzugefügt werden: Die Streitkräfte würden dann eingesetzt, wenn “polizeiliche Mittel nicht ausreichen”, wie etwa bei terroristischen Angriffen. Wenn erforderlich, könnte die Bundesregierung auch Landesregierungen Weisungen erteilen. Darüber hinaus sieht der Beschluss eine Eilkompetenz vor: “Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister.”
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,582417,00.html
Die FDP ist natürlich gegen eine solche Grundgesetzänderung.
Zusammen mit dem früheren Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Burkhard Hirsch, nannte er heute in einer Presseerklärung mehrere Bedingungen für eine Zustimmung der FDP. Unter anderem forderten sie, dass die Bundeswehr nur Amtshilfe leisten dürfe, um eine drohende, konkrete Gefahr für Leib und Leben abzuwehren. Der Einsatz dürfe, wie in Artikel 35 vorgesehen, nur nach dem Polizeirecht erfolgen: “Die Tötung Unschuldiger oder der Einsatz von Waffen, die mit großer Sicherheit auch zur Tötung Unschuldiger führen” blieben demnach unzulässig.
Ein erstes Signal setzte heute die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Sie lehnte eine Verfassungsänderung zur generellen Ermöglichung von Bundeswehr-Einsätzen ab. Leutheusser-Schnarrenberger ist auch Vorsitzende der bayerischen FDP.
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Doch nach nach der Bayernwahl könnte das Vorhaben der Bundesregierung erschwert werden. Denn um den Aritkel 35 des Grundgesetzes zu ändern, müssen jeweils zwei Drittel des Bundestags und zwei Drittel des Bundesrates zustimmen. In der Länderkammer könnte es Probleme geben: 46 Stimmen braucht die Große Koalition für eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat. Die FDP ist bereits in drei stimmgewichtigen Landregierungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg vertreten, in Bayern könnte sie demnächst ebenfalls im Kabinett sitzen. Sollten dann die vier schwarz-gelb regierten Bundesländer sich der Stimmen enthalten, dürfte es schwierig werden, die erforderliche Mehrheit zu erreichen, zumal auch mit einer Enthaltung der rot-roten Koalition in Berlin zu rechnen ist.
Dagegen äußerte sich der FDP-Bundestagsabgeordnete Max Stadler, ebenfalls aus Bayern, zurückhaltend. Die FDP behalte sich eine kritische Prüfung der Vorschläge der Großen Koalition vor, sagte er SPIEGEL ONLINE. Stadler geht davon aus, dass in einer möglichen Koalitionsvereinbarung in Bayern eine Klausel eingebaut werde, wie bei strittigen Themen im Bundesrat abzustimmen sei. Üblich ist für solche Fälle, dass sich eine Regierung dann der Stimme entält. Er könne aber keine Vorhersage machen, wie Bayern sich verhalten werde, sagte Stadler.
Der FDP-Verteidigungsexperte Rainer Stinner kritisierte die Pläne der Koalition ebenfalls als “zu weitgehend”. Er hatte zuletzt wiederholt auf Defizite bei der Bekämpfung terroristischer Gefahren zur See und gegen Seeräuber hingewiesen. Deutschland brauche zwar eine Verbesserung der Situation auf See, sagte er SPIEGEL ONLINE: “In der Koalitionseinigung wird das Thema Seesicherheit aber nicht konkret angesprochen. Es wird eine allgemeine Ermächtigung erteilt.”