Goll: „ELENA ist eine weitere unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung”

28.01.2010

Nicht alle Tage schafft es ein liberaler Justizminister, wohlwollend in der TAZ zu erscheinen. Die Ausnahme macht heute unser Ulrich Goll:

„Am besten wäre es, ELENA ganz zu stoppen. Wenigstens aber sollte das Verfahren entschärft werden”, forderte Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Donnerstag (28. Januar 2010) in Stuttgart. Auf sein Drängen hin hat das baden-württembergische Wirtschaftsministerium am Donnerstag einen entsprechenden Entschließungsantrag in dem für das ELENA-Verfahren zuständigen Wirtschaftsausschuss des Bundesrats eingebracht. „Wir wollen den Bundesrat an die besondere datenschutzrechtliche und damit verfassungsrechtliche Brisanz des ELENA-Verfahrens erinnern”, so Goll.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Die Speicherung der Daten von über 30 Millionen Arbeitnehmern auf Vorrat stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen des Verfahrens, bemerkte der Minister. „Wenn einkommensrelevante Daten von allen abhängig Beschäftigten gespeichert werden sollen, ohne dass feststeht, dass diese Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht werden, halte ich das für sehr bedenklich. Ich bin der Meinung, dass eine solche umfängliche und auf Vorrat angelegte Datenbank verfassungsrechtlich nur zulässig ist, wenn neben der grundsätzlichen Erforderlichkeit zum Zeitpunkt der Speicherung deren Zweck bestimmt ist. Nach Golls Verständnis von Datenschutz sollte ein Staat nur die Daten speichern, die für die Erfüllung seiner Aufgaben tatsächlich unerlässlich seien.

Verbesserungen möglich, um Datenmissbrauch zu vermeiden

„Am sichersten ist das Datum, das gar nicht erst erhoben wird”, erklärte Goll. Wenn aber eine Datenspeicherung erfolge, müssten wenigstens wirksame technische, organisatorische und rechtliche Sicherungen gegen Zweckänderungen und Datenmissbrauch gewährleistet sein. „Auch hier sind Verbesserungen möglich”, so der Minister. Es dürften vor allem keine überraschenden „gemeinsamen Grundsätze” am Gesetzgeber vorbei irgendwo im kleinen Kreis beschlossen werden, die dazu führten, dass im ELENA-Verfahren plötzlich still und leise Datenbausteine wie „Kündigung/Entlassung” oder „Fehlzeiten” auftauchten, mahnte Goll. Bei jeder staatlich organisierten Datensammlung müsse zudem damit gerechnet werden, dass ihre Nutzungsmöglichkeiten nachträglich erweitert würden. „Das habe ich bisher leider noch nicht anders erlebt”. Im weiteren Verfahren zur Umsetzung des ELENA-Verfahrens sollte daher den datenschutzrechtlichen Anforderungen verstärkt Rechnung getragen werden, forderte der Justizminister.

Erst die Verbindungsdaten, dann die Kontostammdaten – jetzt die Arbeitnehmerdaten

„Ich darf auch daran erinnern, dass schon unsere Verbindungsdaten und alle Kontostammdaten vorsorglich gespeichert werden. Leider wurden alle Warnungen von Datenschützern in den Wind geschlagen. Jetzt interessiert sich der Staat also auch noch dafür, was alle Arbeitnehmer im einzelnen verdienen, wie oft sie krank sind und warum ihnen der Arbeitgeber gekündigt hat”, betonte Goll.

Dabei bestehe gar keine zwingende Notwendigkeit für einen zentralen Staatsspeicher, der alles wissen will und alles erfährt. Es sei auch nicht erforderlich, die Einkommensdaten aller abhängig Beschäftigten unabhängig vom Bedarf an eine zentrale Stelle zu übermitteln und dort zu speichern. Und nichts spräche dagegen, die Arbeitgeber die Einkommensdatendaten ihrer Arbeitnehmer im Einzelfall selbst und direkt an die jeweilige Behörde weiterleiten zu lassen, fasste Goll seine Kritik am ELENA-Verfahren zusammen. (Stefan Wirz, Pressesprecher)

http://blogs.taz.de/ctrl/2010/01/28/justizminister_gegen_elena/

1 Kommentar »

  1. Michael meint:

    Erste Unternehmen boykottieren ELENA bereits!
    So die Zahnärztin Dr. Zickenheiner, die keine Daten an ELENA übermittelt!
    Noch mehr Unternehmen gegen ELENA werden hoffentlich folgen.

    31.01.2010 | #

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