Früherkennung von Hörschädigungen

 

(Beschluss des 93. Ordentlichen Landesparteitages am 4./5. Januar  2001 in Stuttgart)

 

Die bislang unzureichenden Untersuchungsmethoden im Bereich der Früherkennung von Hörschädigungen bei Neugeborenen sind auszuweiten und zu verbessern. Hierbei geht es speziell darum, die bestehenden Untersuchungsmethoden um ein entsprechendes Verfahren, dem sogenannten „Screening in der Neonatalperiode mit otoakustischen Emissionen (OAE)“ zu ergänzen.

 

Die Landtagsfraktion und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, eine Initiative dahingehend zu ergreifen, dass eine routinemäßige Untersuchung beim Neugeborenen als Vorsorgemaßnahme dem Kernbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet wird.