Ausbau der ELDR zu einer europaweit agierenden liberalen Partei

(Beschluss des 84. Ordentlichen Landesparteitages am 5. Januar 1994 in Stuttgart)

I. Ausbau der ELDR zu einer europaweit agierenden liberalen Partei

Im Zuge der angestrebten politischen Union der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist es zu einer Notwendigkeit geworden, den föderativen Verbund der liberalen Partnerorganisationen (ELDR), zu einer einheitlich organisierten, und damit der Öffentlichkeit gegenüber mit einer Stimme auftretenden, europäischen liberalen Partei umzustrukturieren. Spätestens seit den Maastrichter Verträgen, in denen die europäischen Parteien ausdrücklich Erwähnung finden, ist eine politische Neuformierung zwingend geworden. Nur diese ELDR kann Vorreiter bei der politischen Ausgestaltung der Europäischen Union sein.

Die am 10. Dezember 1993 in Torquay formal erfolgte Umwandlung der ELDR in eine europäische politische Partei ist als ein erster Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen. Folgen muss nun eine Anpassung der inneren Struktur an dieses Leitbild.

II. Art der Ausgestaltung:

Die neustrukturierte ELDR muss in ihrer neuen Organisationsform nach föderativen und demokratischen Grundsätzen aufgebaut sein. Dies bedeutet, dass die bisherigen nationalen liberalen Parteien (z. B. F.D.P., Parti Radical, Demokratische Partei), wie in der Bundesrepublik als Landesverbände der Bundespartei ELDR mitwirken. Damit würde der nationalen Identität und Verankerung der einzelnen Mitgliedsorganisationen Rechnung getragen, und das politische Gewicht, sowie die Effizienz der Arbeit, der liberalen Parteien verstärkt.

Doch die bisherigen Statuten der ELDR ("Purpose of the Federation", Artikel I) beinhalten jedoch ausschließlich Absichtserklärungen hinsichtlich der politischen Arbeit, des öffentlichen Auftretens, sowie der Zusammenarbeit mit der LDR-Gruppe im Europäischen Parlament.

Die gegenwärtigen Statuten der ELDR sind dahingehend zu ändern, dass der Rat (= Vorstand) der ELDR vom Kongress gewählt wird unter Gewährleistung eines Grundmandats für jede Mitgliedspartei. Soweit es sich nicht um die Grundmandate handelt, ist das Vorschlagsrecht so zu gestalten, wie es gemäß der Entscheidung des ELDR-Kongresses von Venedig im Jahre 1982 für die seit Gründung und bis 1991 (Kongress Poitiers) zu wählenden sechs Ratsmitglieder der Fall war: je 25 Delegierte des Kongresses gemeinsam haben das Vorschlagsrecht.

III. Programm

Des weiteren ist es notwendig mit der Umgestaltung der ELDR zusammen, ein den neuen Gegebenheiten angepasstes "Programm für Europa" zu erarbeiten. Dieses muss in allen Politikfeldern den liberalen Ideen Rechnung tragen und nach Möglichkeit noch im Jahre 1994 verabschiedet werden.

Der Landesverband Baden-Württemberg fordert die Bundespartei auf, in diesem Sinne tätig zu werden und zum nächsten ELDR-Kongress eine entsprechende Satzungsänderung einzureichen. Soweit dieser Vorschlag von der Bundespartei nicht direkt übernommen wird, bringt der Landesverband Baden-Württemberg diesen Antrag bei nächster Gelegenheit zum nächsten Bundeshauptausschuss oder zum nächsten Bundesparteitag ein.