Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes

(Beschluss des 84. Ordentlichen Landesparteitages am 5. Januar 1994 in Stuttgart)

Die F.D.P. - Bundestagsfraktion wird aufgefordert, die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes noch in dieser Legislaturperiode des Bundestags abzuschließen und hierbei das Klagerecht der Verbände nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes zu verankern.