Den Staat auf den Kern seiner Aufgaben zurückführen

(Beschluss des Landeshauptausschusses am 6. November 1993 in Leinfelden-Echterdingen)

Das Leitbild liberaler Politik ist der Mensch, der sich in sozialer Verantwortung frei entfalten kann. In diese freie Entfaltungsmöglichkeit hat sich der Staat in den letzten Jahrzehnten zunehmend eingemischt und den Bürger durch eine Flut von Vorschriften in nahezu allen Lebensbereichen eingeengt.

Im wirtschaftlichen Bereich hat der Staat in den Zeiten der Verteilungsmentalität ohne Not und fast ungehindert mehr und mehr Aufgaben an sich herangezogen und er ist damit zum Konkurrenten des in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko arbeitenden Bürgers geworden.

Nicht nur angesichts leerer Kassen, sondern vor allem aus ordnungspolitischen Gründen wollen wir eine umfassende Privatisierungsoffensive: Es gilt, den Staat auf den Kern seiner Aufgaben zurückzuführen.

In der sozialen Marktwirtschaft gebührt der privaten Initiative und dem privaten Eigentum grundsätzlich Vorrang vor Aktivität des Staates und öffentlichem Eigentum. Nur privates Eigentum und privatwirtschaftliches Handeln können Wirtschaftlichkeit und damit Wohlstand und soziale Sicherheit gewährleisten. Außerdem sind die Verlagerung öffentlicher Aufgaben und die Vergabe öffentlicher Aufträge an private Unternehmen und Angehörige der freien Berufe ein geeignetes Mittel, um Privatinitiativen zu stärken und die Wirtschaft zu beleben.

Es kann und darf grundsätzlich nicht Aufgabe des Staates sein, unmittelbar in die Wirtschaft einzugreifen. Und es passt auch nicht in das Bild eines auf unternehmerischer Freizügigkeit beruhenden Wirtschaftssystems, wenn sich der Staat als Unternehmer betätigt. Aufgabe des Staates ist es, die demokratischen Regeln, den Frieden und die innere Ordnung zu sichern sowie die soziale Grundsicherung zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es seine Aufgabe, der Wirtschaft des Landes solche Rahmenbedingungen zu schaffen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Für eine Privatisierungsoffensive !

Wie lohnend eine Privatisierungsoffensive zudem sein kann, hat jüngst die Monopolkommission festgestellt. Ihre Vertreter gaben bekannt, dass bei einer durchgreifenden Privatisierung auf sämtlichen Ebenen des Staatswesens ein dreistelliger Milliardenbetrag zu erlösen sei. Dabei geht es nicht darum, das Tafelsilber zu verschleudern, wie dies Gegner von Privatisierungen immer gerne formulieren. Es geht schlicht darum, die Schulden des Staates abzubauen. Wenn der Schuldenberg ständig wächst und die Handlungsspielräume im Haushalt immer enger werden, spätestens dann ist es höchste Zeit, sich von Beteiligungsvermögen zu trennen.

Wichtiger als die damit verbundene Entlastung der Haushalte ist ein Beitrag von Dauer - ein Beitrag für mehr Wirtschaftlichkeit. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verlangt nämlich, dass ständig überprüft wird, ob alternative, wirtschaftlichere Lösungen zur Erstellung von Leistungen, die bisher der Staat bereitstellt, ins Auge zu fassen sind. Das ist nicht nur die richtige Wirtschaftspolitik, sondern auch die richtige Haushaltspolitik.

Wege der Privatisierung

  1. Börseneinführung
  2. Die Veräußerung der großen Staatsunternehmen bzw. Beteiligungen erfolgt durch die Platzierung von Aktien an der Börse. Um eine breite Streuung der Aktien zu erreichen, erhalten Kleinanleger Vergünstigungen, etwa durch bevorzugte Zuteilung von Aktien oder durch die Möglichkeit von Ratenzahlungen. Um den Kapitalmarkt nicht zu überfordern, sollte die Platzierung von staatlichen Unternehmen und Beteiligungen stufenweise erfolgen.

  3. Verkauf an Private
  4. Wo dies aufgrund der Betriebsgröße oder Branchenstruktur möglich ist, werden staatliche Unternehmen als ganzes oder in Teilen an private Investoren veräußert.

  5. Buy-Out
  6. Bei allen staatlichen Unternehmen/Beteiligungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Übernahme durch die Belegschaft, das Management oder durch beide gemeinsame. Die Übernahme staatlicher Unternehmen durch Management- und Employee-Buy-Outs ist zu unterstützen. Die Wahl der Rechtsform bleibt der übernehmenden Belegschaft bzw. dem übernehmenden Management überlassen.

  7. Privatisierungserlöse

Bei allen zu privatisierenden Unternehmen bzw. Beteiligungen ist vor der Privatisierung der Wert des Unternehmens zu ermitteln. Dies erfolgt durch unab-

hängige Wirtschaftsprüfer. Sowohl die Platzierung von Aktien als auch die Suche nach Kaufinteressenten für staatliche Unternehmen kann auf private Agenturen übertragen werden, um so den Prozess der Privatisierung zu privatisieren.

Die Erlöse der Privatisierungsmaßnahmen dürfen nicht zur Deckung laufender Ausgaben verwendet werden. Sie werden eingesetzt entweder zur Rückführung der Staatsverschuldung/Kommunalverschuldung oder zum Zweck der Schaffung von Stiftungskapital. Dabei werden bestimmte Bereiche, so z. B. Denkmalschutz, Energieforschung, Wissenschaft und Weiterbildung und anderes mehr, nicht mehr aus dem Haushalt, sondern aus den Erträgen des Stiftungskapitals gefördert. Dies führt zu einer Entlastung der Haushalte.

Wettbewerb fördern

Die Aufhebung gesetzlicher Wettbewerbsbeschränkungen, die insbesondere staatliche Monopolunternehmen vor Konkurrenz schützen, ist die Voraussetzung für deren Privatisierung. Die baden-württembergische F.D.P./DVP fordert deshalb Bundestag und Bundesregierung auf, die Deregulierung, insbesondere des Telekommunikations-, Verkehrs- und Energiesektors konsequent voranzutreiben.

Ein weiteres Mittel zur Förderung des Wettbewerbs ist die Aufgliederung staatlicher Monopolunternehmen in kleinere, horizontal oder vertikal selbständige Einheiten.

Die baden-württembergische F.D.P./DVP fordert die Bundesregierung auf, die verbliebenen Beteiligungen des Bundes zu veräußern.

Landesbeteiligungen privatisieren !

Und deshalb wollen wir die Privatisierung z.B. folgender Landesbeteiligungen:

BW-Bank, Geschäftsteil der L-Bank, Südwestbank, Badenwerk, EVS, Flughafen

AG Stuttgart, Südwestdeutsche Salzwerke, Staatliche Manufakturen, SWEG/Süddeutsche Verkehrs-AG, LEG, Badische Staatsbrauerei, Hohenzollerische Landesbahn, Schwäbische Hüttenwerke und Neckarwerke AG

Nicht wer privatisieren will , ist begründungspflichtig, sondern wer Staatseigentum erhalten will.

Privatisierungspotential der Kommunen

Ein großes Privatisierungspotential ist auch in den Gemeinden vorhanden. Der überwiegende Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihres Wirtschaftsvermögens kann privatisiert werden. Hier muss energisch die Überlassung an Private betrieben werden.

Die Privatisierung ist dadurch voranzubringen, dass die Gemeindeordnung geändert wird. Danach sollen die Gemeinden Unternehmen nur noch dann betreiben dürfen, wenn der Zweck der Unternehmen durch die Privatwirtschaft schlechter erfüllt wird. Außerdem müssen die Kommunen solche Betriebe einstellen, die auf Dauer nicht wirtschaftlich arbeiten.

Zur Privatisierung bedarf es bestimmter Voraussetzungen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen: Eine Privatisierung ist geboten, wenn dadurch die mit der Leistungserstellung durch die öffentliche Hand verfolgten Ziele zu gleichen oder geringeren Kosten verwirklicht werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass

Für Liberale hat die private Aufgabenerfüllung im Zweifel Vorrang. Im einzelnen bedeutet dies:

Eigenbetrieb ist besser als Regiebetrieb, GmbH in der Regel besser als Eigenbetrieb (Krankenhäuser, Bäder, Sportstätten, Klärwerke, Energieversorgung).

In der Regel aber sind die Aufgaben zur völligen Privatisierung geeignet: Gärtnereien Fuhrbetriebe, Schlachthöfe, Abfalleinsammlung und -sortierung, Bestattungsämter, Altersheime, kulturelle Einrichtungen, Verkehrsvereine, Kongreßzentren etc. Dort allerdings, wo lediglich kommunale Monopole durch private Monopole ersetzt würden, wo also kein Markt vorhanden ist, kann die Beibehaltung der öffentlichen Aufgabenerledigung als Preisregulativ geboten sein.

Für die Zukunft des Dienstleistungsbereichs und auch bei der Gründung von und der Beteiligung an Unternehmen ist von folgender Vermutung auszugehen: Dienstleistungen werden von Selbständigen effizienter erbracht, Beteiligungen an und Gründungen von Unternehmen sind aus ordnungspolitischen Gründen der Privatwirtschaft zu überlassen. Die Beweislast ist umzukehren: Der Staat hat es zu rechtfertigen, wenn er Leistungen erstellen, anbieten und fördern möchte.

Privatisierung heißt:

Privatisierung bedeutet somit nichts anderes, als die nach Ansicht der Liberalen bestehenden wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten zu verwirklichen. Privatisierung ist deshalb das wirtschaftspolitische Gebot der Stunde !