Energiekonsens auf dem Fundament erfolgreicher Energiesparpolitik

(Beschluss des 84. Ordentlichen Landesparteitages am 5. Januar 1994 in Stuttgart)

Ein nationaler Energiekonsens ist notwendig - auch im Interesse der Umwelt. Er muss folgende Bausteine umfassen:

  1. Klares Bekenntnis zu einer entschlossenen Politik der Energieeinsparung mit konkreten Maßnahmen nach einem Zeitplan.
  2. An erfolgreiche CO2-Minderung gebundenes Kernkraftmoratorium.
  3. Echte Risikobewertung durch Privatisierung der Kernenergiewirtschaft.
  4. Energiebinnenmarkt umweltverträglich realisieren.

Die Kernenergie wird in unserer Gesellschaft höchstens dann Akzeptanz finden, wenn zuvor alle Anstrengungen für eine nachhaltige Energiesparpolitik unternommen werden. Der Energiekonsens muss deshalb an erster Stelle Maßnahmen zur Energieeinsparung konkret festschreiben. Politik und Energiewirtschaft müssen Ernst machen mit den Beschlüssen von Rio und dadurch Glaubwürdigkeit beim Bürger zurückgewinnen. Wenn Kernkraftwerke nach Erreichen des beschlossenen CO2-Minderungszieles noch weiter notwendig sind, wird die Gesellschaft eher bereit sein, die Risiken der Kernenergie zu akzeptieren. Bis dahin sind keine Kernkraftwerke, auch nicht als Ersatz für bestehende, neu zu bauen (Moratorium). Es ist verantwortbar, vorhandene KKW weiter zu betreiben, solange dies ohne Einbuße an Sicherheit möglich ist. Die Kosten für die Endlagerung, die Deckungsvorsorge für Unfälle sind in den Strompreis einzubeziehen. Die Weiterentwicklung von KKW soll staatlich nicht subventioniert werden. Das Atomgesetz ist dahin zu novellieren, dass die staatlichen Förderungen und Begünstigungen beseitigt werden, die Haftung erhöht wird und die gesamten Kosten der Entsorgung bis zur Schadlosigkeit des Abfalls durch Zerfall den, Energieversorgungs- unternehmen angelastet werden.

Die umweltverträgliche Vollendung des europäischen Energiebinnenmarktes muss Bestandteil des nationalen Energiekonsenses sein. Stringente nationale Bedingungen müssen dabei Beachtung finden.