Privatisierung der Sondermüllentsorgung in Baden-Württemberg
(Beschlüsse des 85. Ordentlichen Landesparteitages am 5. Januar 1995 in Stuttgart)
Die F.D.P./DVP-Landtagsfraktion wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass im Bereich der Sonderabfallentsorgung in Baden-Württemberg eine Trennung zwischen staatlichen/hoheitlichen und operativen/marktwirtschaftlichen Aufgaben erfolgt.
Der Staat muss sich auf die Überwachung und Kontrolle einer ordnungsgemäßen Sonderabfallentsorgung und -verwertung konzentrieren. Die Durchführung der Entsorgung und Verwertung ist von für diese Aufgabe lizenzierten privaten Entsorgungsunternehmen durchzuführen.
Vorhandene Sonderabfall-Landesgesellschaften sind daher zu privatisieren und entsprechende Kontroll- und Überwachungsstellen für die hoheitlichen Aufgaben in Form von zentralen Stellen einzurichten.